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Domänenmodell — Laborauswertung (Gold Path)
Domänenmodell — Laborauswertung (Gold Path)
Abgeleitet aus tuxamed, Bearbeitet/domaenen/ (8 Dokumente). Die Feldnamen sind aus dem Material
übernommen, nicht neu erfunden. Wo eine Abweichung nötig war, steht sie unten unter
„Abweichungen vom Material".
Objekte
Praxis (Mandant — siehe guidelines/project/domain-map.md, OF-12)
└── Patient (txm-pat) 1─n
├── Sicherheitsmerkmal (txm-sim) 0─n Patientenebene, kein Löschen
└── Auswertung (txm-aus) 1─n = der Fall, Business Key = Auswertungsreferenz
├── Basisdaten-Momentaufnahme 1─1 eingefroren beim Fallstart
├── Präanalytik 1─1 fünf Pflichtangaben
├── Messwert (txm-msw) 0─n
├── Medikationseintrag (txm-med) 0─n NICHT auf Interaktionen geprüft
├── Supplementeintrag (txm-sup) 0─n elementarer Gehalt ≠ Verbindungsmenge
├── Finding (txm-fnd) 0─n Ebene E1 oder E3 — nie E2
├── Empfehlung (txm-rec) 0─n vorgeschlagen | gesperrt | zurückgestellt
│ ├── Therapeutenentscheidung (txm-ent) 0─n Historie, mit gueltig-Flag
│ └── Uebersteuerung (txm-ovr) 0─n
├── Gesamtplan-Check 0─1 durchgeführt = Freigabevoraussetzung
├── Freigabe 0─1 danach unveränderlich
└── Bericht (Projektion, keine Entität)
Die tragenden Invarianten
1. Zwei Zustandsdimensionen, nicht eine (OF-04)
Bearbeitungsstatus und Sicherheitsstatus sind orthogonal. Ein Fall kann gleichzeitig
in Bearbeitung sein und einen offenen kritischen Befund haben. Das Material nennt beide Listen
getrennt und begründet: „Diese sind nicht in ‚Prüfung erforderlich' aufgehoben, weil sie eine andere
Dringlichkeit haben." Die Standardsortierung stellt sicherheitsrelevante Zustände vor die
Bearbeitungszustände.
2. Momentaufnahme statt Join
Die klinischen Basisdaten werden beim Fallstart in die Auswertung kopiert. „Eine spätere Änderung der
Patientendaten verändert eine bereits freigegebene Auswertung nicht." Deshalb liegen die
basis*-Spalten an der Auswertung und nicht als Fremdschlüssel auf den Patienten.
3. Fehlende Pflichtangabe sperrt den Fortschritt, nicht die Anlage
Ein Patient ohne Geburtsjahr kann angelegt werden; nur die Therapieableitung ist blockiert. Dasselbe
Muster tritt dreimal unabhängig im Material auf (FACH-011 Z. 409, FACH-017 Z. 481, GM-1.1) —
es ist ein querschnittliches Fachmuster und wird deshalb einmal modelliert, nicht dreimal.
4. Wert oder Zustand, nie beides und nie ersetzt
Ein Messwert außerhalb des Messbereichs wird als Messwertzustand geführt und „nicht durch null,
nicht durch den halben Grenzwert und nicht durch den Grenzwert selbst" ersetzt. Der Service lehnt
beides gleichzeitig mit 400 ab.
Und: „Ein fehlender Wert und ein Wert unterhalb der Bestimmungsgrenze sind verschiedene Zustände und werden nie gleich behandelt."
5. Stufenkappung ≠ Konfundierung
| Auslöser | Wirkung | |
|---|---|---|
GM-1.1 Stufenkappung |
Pflicht-Kontextparameter fehlt | Interpretation bleibt, max. Stufe 3, keine Therapieableitung |
GM-1.3 Konfundierung |
Kontextparameter liegt vor, ist pathologisch | Kennzeichnung, ggf. vollständiges Zurückhalten — keine Kappung |
Zwei Felder am Finding (gekappt und konfundierungsstatus), nicht eines. Beide werden im
begruendung-Text ausgeschrieben, weil FACH-048 verlangt, dass sie „ausdrücklich benannt und nicht
nur als Symbol angezeigt" werden.
6. Verbindungsmenge ≠ elementarer Gehalt
„Erfasst wird, was auf dem Präparat steht; ausgewertet wird der elementare Gehalt." Der Musterfall des Materials: 500 mg Magnesiumcitrat ≈ 80 mg elementares Magnesium — Faktor sechs. Ist der elementare Gehalt nicht ableitbar, wird kein Standardwert unterstellt; der Eintrag geht nicht in die Zufuhrbilanz ein.
7. Die Freigabe ist ein Datensatz, kein Zeitstempel
„Die Freigabe hält fest, worauf sie sich bezieht": Zeitpunkt, Person, Qualifikation, beide
Regelwerksversionen, Anzahl Übersteuerungen, Scope-Gate-Ergebnis, Stand der Basisdaten. Danach ist
der Fall inhaltlich unveränderlich (409 statt Update).
8. Die Entscheidungshistorie ist ein Primärobjekt
Nicht ein Audit-Nebenprodukt. Sie trägt gueltig: Entscheidungen zu zurückgesetzten Empfehlungen
bleiben sichtbar, verlieren aber ihre Gültigkeit (FACH-032, Z. 815).
9. Ein Katalog, nicht zwei
Kontraindikationen und dauerhafte Sicherheitsmerkmale sind „eine einzige fachliche Quelle. Es gibt keine zwei getrennt gepflegten Listen." Ebenso: Systemsteckbrief = Einschränkungsdokumentation.
Enum-Werteräume, die abschließend belegt sind
| Enum | Werte | Fundstelle |
|---|---|---|
Untersuchungsmaterial |
Serum, Plasma, Vollblut, EDTA-Vollblut, Erythrozyten, Urin, Haar | FACH-002, Z. 223 |
ScopeGateErgebnis |
auswertbar, eingeschränkt auswertbar, nicht auswertbar | Z. 360–364 |
Einwilligungsstatus |
vorhanden, nicht vorhanden, nicht erforderlich gemäß Praxisprozess | FACH-023, Z. 630 |
Einnahmestatus |
Dauertherapie, Bedarfsmedikation, kürzlich abgesetzt | FACH-021, Z. 574 |
Messwertzustand |
unterhalb Bestimmungsgrenze, nicht nachweisbar, oberhalb Messbereich | FACH-038 |
Ablehnungskategorie |
6 Werte | FACH-078, Z. 1583 |
Verfuegbarkeitsklasse |
frei verkäuflich, apothekenpflichtig, verschreibungspflichtig, ärztliche Applikation | GM-2.1, Z. 116 |
Risikoklasse |
R1, R2, R3 | GM-2, Z. 110–114 |
Evidenzgrad |
X-1…X-4, I-1…I-3, P | FACH-057 |
Quellenklasse |
Q1…Q7 | FACH-056 |
Kontraindikation |
8 P0-Startkatalog-Einträge | FACH-018, Z. 497–506 |
Werteräume, die NICHT belegt sind — und deshalb kein Enum haben
| Feld | Warum Freitext / offen |
|---|---|
referenzGeschlecht |
Werteraum im Material nicht angegeben (OF-16). Ein erfundenes Enum wäre eine fachliche Festlegung, die niemand getroffen hat |
| Dringlichkeitsstufen | Nur beispielhaft belegt („zeitnahe"/„dringliche ärztliche Abklärung"); ob das die vollständige Skala ist, steht nicht da (OF-31) |
auspraegungsstaerke einer Störungsebene |
Gegenstandslos — Ebene E2 ist nicht im Schnitt |
| Anamnesekern-Bereiche | Werteraum je Bereich nicht festgelegt (OF-28); nur die zwei Felder, die das Scope-Gate braucht, sind abgebildet |
Abweichungen vom Material — vollständig
| Abweichung | Begründung |
|---|---|
Modulkürzel txm statt acht Domänenkürzeln |
Ein zusammenhängender Ablauf, ein Prototyp — ADR-0001 Punkt 2. Die Objektkürzel sind übernommen |
Sperrgrund trägt drei Werte über Zeile 1534 hinaus |
Die Liste ist nachweislich nicht abschließend (FACH-070 und FACH-008 ergänzen sie im Material selbst); alle drei sind einzeln belegt — ADR-0004 |
Ebene hat keinen Wert E2 |
Zentrale Scope-Entscheidung, ADR-0001 Punkt 4 |
Analytgruppe existiert, obwohl FACH-003 sie nicht vorsieht |
FACH-038 macht die Bedeutung eines Werts unter der Bestimmungsgrenze davon abhängig — ableitbar, aber nicht belegt (OF-29) |
Zuordnung Analyt → Wirkstoff (Ferritin → Eisen, 25-OH-Vitamin D → Vitamin D) |
Eine Analyt-Wirkstoff-Tabelle gibt es im Material nicht. Sie steht klein und sichtbar im Regelkatalog, statt verstreut in der Auswertungslogik. Das Verwechslungspaar 25-OH / 1,25-Dihydroxy bleibt getrennt (FACH-039) |
Labordokument als Feldgruppe statt eigenem Objekt |
Mehrere Dokumente je Auswertung sind möglich, im Gold Path aber nicht gebraucht — siehe implementation-gaps.md |
Kein evidenzsaeule-Feld |
Die Namen der drei Säulen nach GM-5 stehen nicht in der Ergebniszone |