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Fachklärungen, die den Prototyp entsperren

Fachklärungen, die den Prototyp entsperren

Status: überwiegend erledigt · Adressat: klinischer Fachexperte

Geändert gegenüber v1.1 (2026-08-09). Diese Datei führte fünf Woche-1-Fragen (E-5, E-2, E-3, E-8, E-14) und einen aufzulösenden Widerspruch (OF-11). Alle sechs sind durch die Kundenfassung v1.2 des fachlichen Backlogs beantwortet (quelle-01-v1.2.md, Statusspalte Z. 57–78; nachgezogen in tuxamed Bearbeitet/00-bericht.md §0 und §7). Der alte Stand ist unten nicht gelöscht, sondern in die Spalte „Was vorher hier stand" gewandert — sonst wäre nach dem Commit nicht mehr erkennbar, was v1.2 bewirkt hat.

Wichtig: Beantwortet heißt nicht gebaut. Was v1.2 erstmals belegbar macht, ist eine Scope-Erweiterung des Gold-Path-Schnitts und braucht eine eigene Entscheidung: v12-nachzug-scope.md.

Was jetzt offen ist — nach Aufwand-Wirkungs-Verhältnis

# ID Frage Warum sie hier oben steht
1 OF-66neu Die beiden Arbeitslisten zu E-7 und E-18 anfordern v1.2 Z. 28 sagt wörtlich: „Beide sind keine Entscheidungen mehr, sondern Ausarbeitung durch den klinischen Fachexperten. Für beide liegen eigene Arbeitslisten vor." Sie lagen der Übergabe nicht bei. Sie betreffen genau die zwei Punkte, die den Prototyp-Schnitt bestimmen — und laut Material existieren sie bereits. Das ist die billigste offene Maßnahme aus diesem ganzen Nachtrag: eine E-Mail, kein Termin
2 E-7 / OF-01 Auffälligkeitsbereiche je Verhältnis — zu keinem der sieben liegt ein Zahlenbereich vor Entsperrt die gesamte Ebene E2 einschließlich Behandlungspriorität. In v1.2 unverändert, obwohl dort 16 andere Entscheidungen getroffen wurden: FACH-040, FACH-050 und FACH-051 sind wörtlich gleich geblieben. einer von zwei Punkten, die offen geblieben sind — der andere ist E-18
3 E-18 / OF-41 Die 13 Referenzfälle ausarbeiten (Eingangs- und Erwartungswerte) Ohne sie keine UAT, keine Regressionsprüfung bei Regeländerungen und keine prüfbare Demo. Für einen Fall ist es in diesem Repo geschehen — synthetisch, und der braucht die fachliche Bestätigung. Für die Demo genügt Konstellation 2; das ist deutlich billiger als alle 13

OF-58 (Terminrisiko) steht unverändert unten.

Erledigt durch v1.2 — der Termin hat stattgefunden

Alle fünf Katalogentscheidungen, die quelle-02.md Z. 70 für Woche 1 vorgeschlagen hatte, sind getroffen (E-2, E-3, E-5, E-6, E-9), dazu elf weitere — darunter E-8 und E-14, die hier zusätzlich standen.

ID Was vorher hier stand Antwort in v1.2 Fundstelle
E-5 / OF-05 „Klinische Tragweite je Analyt — ohne sie ist das Gateway ‚Alle Pflichtprüfungen erledigt?' nicht auswertbar. Der implausible Platzhalter des Berichts wäre ‚alle hoch'" Vier Stufen, darunter die eigenständige Stufe „Hoch wegen Hebelwirkung" (CRP, Albumin). Analyte der beiden hohen Stufen lösen bereits bei mittlerer Erkennungsunsicherheit eine Pflichtprüfung aus. Platzhalter A4 hinfällig FACH-031 Z. 851–863
E-2 / OF-06 „eGFR-Schwellen für Dosisobergrenze und Risikoklassenanhebung — der einzige Modifikator der Zielpopulation ist ohne Schwelle wirkungslos" Fünf Stufen (≥ 60 / 45–59 / 30–44 / < 30 / Dialyse), getrennt für Magnesium + Kalium und übrige Nährstoffe. Platzhalter A3 hinfällig. Vitamin D wird ausdrücklich nicht hierüber gesteuert, sondern über einen eigenen Kontraindikationseintrag FACH-007 Z. 333–348
E-3 / OF-08 „Aktualitätsgrenze eines Befunds (Vorschlag 6 Monate) — der Prototyp prüft sie gar nicht" Analytdifferenziert 3 / 6 / 12 Monate in drei Gruppen. Der pauschale 6-Monats-Vorschlag aus v1.1 ist damit überholt. Platzhalter A2 hinfällig FACH-024 Z. 682–694
E-8 / OF-09 „Kritische Schwellen bestätigen — aktuell zwei Entwurfswerte im Regelkatalog" Entschieden. Die Werte sind unverändert; geändert hat sich der Status — aus „Entwurf, vor P0 fachlich zu bestätigen" wurde „entschieden in v1.2". Neu: Vorrangregel „die strengere Grenze gewinnt" (Z. 1151), zwei kontextabhängige Verschärfungen (Z. 1157–1160) und die bewusste Nicht-Festlegung für Selen (Z. 1162) FACH-045 Z. 1137–1165
E-14 / OF-04b „Welche Freigabepunkte blockieren, welche sind nur Hinweis — aktuell blockieren alle (Platzhalter A6)" 6 blockierende, 4 nicht blockierende Kategorien, mit Leitgedanke und Anzeigeregel „getrennte Blöcke". Platzhalter A6 hinfällig — siehe den Nachtrag in ADR-0004 FACH-079 Z. 1741–1757

Im Code nachgezogen wurde davon nichts außer den Zahlen und den Statusaussagen — die Kataloge selbst sind Scope-Erweiterungen, siehe v12-nachzug-scope.md.

Der Widerspruch ist aufgelöst — OF-11

Was vorher hier stand: „Zink trägt in FACH-072 eine Obergrenze von 25 mg/Tag, während FACH-073 das Kupfermangel-Risiko erst ab ca. 40 mg/Tag nennt — die Interaktionsregel griffe im zulässigen Bereich also nie. Beide Zahlen stehen so im Regelkatalog; korrigiert wurde keine."

v1.2 hat den Widerspruch erkannt und die Auslöseschwelle korrigiert. FACH-073 Z. 1628 lautet jetzt „Zink, ab 25 mg täglich oder länger als 8 Wochen" → „Kupfer-Begleitkontrolle verpflichtend". FACH-022 Z. 635–638 (E-13) begründet das ausdrücklich: „Eine an 40 mg Zink gebundene Kupferkontrolle wäre nie ausgelöst worden, weil das System oberhalb des Sicherheitswerts von 25 mg ohnehin keine Empfehlung erzeugt."

Der Beobachtungsbefund aus dem Agent-Log vom 2026-08-09 („ein echter Selbstwiderspruch im Regelwerk, kein Extraktionsfehler") ist damit bestätigt. Im Regelkatalog ist die Bedingung nachgezogen.

Zwei Nachwirkungen bleiben offen:

Terminrisiko

OF-58: Der klinische Fachexperte verantwortet 43 von 108 Stories und 15 von 20 Entscheidungen allein. Er ist der Engpass des gesamten Vorhabens — das ist bei der Terminplanung wichtiger als die Reihenfolge der Fragen.

Durch v1.2 eher bestätigt als entschärft: Er hat 16 Entscheidungen geliefert und neun neue Fachtabellen geschrieben. Die drei Punkte mit dem besten Aufwand-Wirkungs-Verhältnis (OF-45 echtes Labor-PDF · Interpretationsstufen der Parametertabelle FACH-003 · ein ausgearbeiteter Referenzfall) sind trotzdem alle offen geblieben — keiner davon ist eine Entscheidung, alle drei hängen an derselben Person. Eine weitere Überarbeitungsrunde desselben Dokuments wird sie nicht liefern; der nächste Schritt ist eine Anforderung von Material, kein Termin über Entscheidungen.