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Extraktionsprüfung, fachliche Auswertung und Therapieableitung
Extraktionsprüfung, fachliche Auswertung und Therapieableitung
Die drei mittleren Bereiche des Gold Path: wie ein Laborwert überhaupt zu einem verwertbaren Wert
wird, wie daraus ein Finding entsteht und wann daraus eine Empfehlung wird — und wann
bewusst nicht. Zahlen und Kataloge stehen in regelwerk-katalog.md.
Zeilenangaben ohne Zusatz beziehen sich auf quelle-01.md (v1.1, inhaltlich unverändert), Angaben
mit „v1.2" auf quelle-01-v1.2.md.
1. Extraktionsprüfung — FACH-030 bis FACH-039 · BPMN-Element Task_extract
Einheitennormalisierung — FACH-037 Z. 859–885
Vier Regeln, die zusammen eine einzige Aussage tragen: es wird nie geschätzt.
| Regel | Fundstelle |
|---|---|
| Die Originaleinheit bleibt erhalten und ist im Report nachvollziehbar. Der Wert erscheint in Original- und normalisierter Einheit — nie ersetzt | Z. 859, FACH-030 Z. 787 |
| Existiert kein freigegebener Umrechnungsfaktor, wird nicht umgerechnet. Der Wert bleibt in Originaleinheit und wird als offener Punkt geführt; das Normalisierungsprotokoll markiert die Zeile als „ohne freigegebenen Faktor" (Z. 944) | Z. 861 |
| Der Referenzbereich wird mit demselben Faktor mit umgerechnet und nie separat geschätzt | Z. 862 |
| Bei uneindeutiger oder unlesbarer Einheit erfolgt keine Interpretation, sondern eine Pflichtprüfung | Z. 864 |
Die Faktoren gelten matrixbezogen (Z. 885): Für Vollblut, Erythrozyten und Urin werden eigene Umrechnungseinträge geführt — auch bei identischem Rechenwert. „Die fachliche Bedeutung des Ergebnisses ist matrixabhängig, auch wenn der rechnerische Faktor es nicht ist." Ein Modell, das den Faktor je Analyt statt je Analyt × Matrix führt, ist fachlich falsch.
Warum das sicherheitsrelevant ist — der Musterfall aus FACH-109 Konstellation 10:
25-OH-Vitamin D, ng/ml × 2,50 = nmol/l. 30 ng/ml und 30 nmol/l unterscheiden sich um den Faktor
2,5 — der eine Wert liegt im Zielbereich, der andere im Mangelbereich. Dieselbe Zahl führt zu
gegensätzlichen Therapieentscheidungen.
Werte außerhalb des Messbereichs — FACH-035 Z. 841, FACH-038 Z. 892–904
Der Zustand wird als Zustand übernommen, nicht als Zahl. Ein fehlender Wert und ein Wert
unterhalb der Bestimmungsgrenze werden nie gleich behandelt. Verboten sind ausdrücklich drei
Ersetzungen: durch null, durch den halben Grenzwert, durch den Grenzwert selbst. Die
zugehörige Bestimmungsgrenze des Labors wird mitgeführt, weil sie method- und laborabhängig ist.
Die Bedeutung eines Werts unter der Grenze ist gegensätzlich je nach Analytgruppe — siehe
regelwerk-katalog.md Abschnitt 3. Ein Wert oberhalb des Messbereichs
ist dagegen immer prüfbedürftig: Verwechslung, Kontamination der Probe oder tatsächliche
Intoxikation; er kann eine kritische Konstellation nach FACH-045 darstellen.
Zuordnung auf den Parameterkatalog — FACH-039 Z. 913–926
Ohne eindeutige Zuordnung entsteht ein offener Punkt — es wird nicht auf den ähnlichsten Katalogeintrag geraten. Der Wert wird auf genau einen Eintrag abgebildet, und die Zuordnung bleibt nachvollziehbar.
Das benannte Verwechslungspaar ist 25-OH-Vitamin D gegen 1,25-Dihydroxy-Vitamin D: „1,25- Dihydroxy ist kein Versorgungsmarker und kann bei Mangel sogar erhöht sein. Eine Verwechslung kehrt die Interpretation um."
Die Korrekturkaskade — FACH-032 Z. 814–815
Eine Korrektur von Einheit, Analyt oder Matrix setzt alle abgeleiteten Ergebnisse zurück: Verhältnisse, Findings und Empfehlungen müssen erneut erzeugt werden. Bereits getroffene Therapeutenentscheidungen bleiben in der Historie sichtbar, verlieren aber ihre Gültigkeit und sind erneut zu treffen. Was nicht entstehen darf: ein Mischzustand aus altem Finding und neuem Wert, und keine stillschweigend weiter gültige Entscheidung.
Das ist die einzige explizite Kaskadenregel des Materials — und der Grund, warum die
Entscheidungshistorie ein Primärobjekt mit gueltig-Flag ist und kein Audit-Nebenprodukt.
OF-30, bewusst nicht still entschieden: Löst eine reine Wertkorrektur (Zahl, ohne Einheit/Analyt/Matrix) dieselbe Kaskade aus? Der Wortlaut nennt sie nicht. Der Service folgt dem Wortlaut. Dass eine Wertkorrektur Findings ebenso verändert, ist offensichtlich — und trotzdem nicht belegt.
Prüfpriorisierung nach klinischer Tragweite — FACH-031 Z. 845–863 (v1.2, E-5)
Erst seit v1.2 prüfbar, seit 2026-08-13 gebaut (Product-Owner-Entscheidung). Analyte der Stufen
Hoch und Hoch wegen Hebelwirkung lösen bereits bei mittlerer Erkennungsunsicherheit eine
Pflichtprüfung aus, alle anderen nur den Status „empfohlen" — Katalog in
regelwerk-katalog.md Abschnitt 2.
Wörtlich (Z. 849): „Ein unsicher erkannter Kaliumwert und ein unsicher erkannter Vitamin-B1-Wert erzeugen bei gleicher Erkennungsunsicherheit sehr unterschiedliche Risiken." Was daraus nicht entstehen darf: eine allein technisch begründete Prüfliste, und keine Sortierung nach Reihenfolge im Befund.
Der praktische Ertrag, und was er noch nicht ist: Damit wäre das Gateway „Alle Pflichtprüfungen erledigt?" erstmals automatisch entscheidbar. Die Einstufung selbst ist gebaut; ihre Verdrahtung als Freigabeblocker (
E-14) ist es nicht — ein eigener, noch offener Punkt trotz erfüllter Vorbedingung.
OF-56, nicht gelöst: Bei gleichem Analyt, gleicher Matrix und gleichem Datum ist die Erkennung eines Konflikts belegt (FACH-036Z. 850), die Auswahlregel nicht — „Befunddatum und Quelle helfen bei der fachlichen Auswahl" ist keine Regel. Der Fall kann in diesem Repo ohnehin nicht auftreten, weil es keinLabordokumentals eigenes Objekt gibt.
2. Fachliche Auswertung — FACH-040 bis FACH-051, GM-4 · BPMN-Element Task_eval
Die Ebenen — GM-4 Z. 125–139
| Ebene | Inhalt | Maximale Interpretationsstufe |
|---|---|---|
E1 Sicherheitsebene |
Kritische Werte, Red Flags, Kontraindikationen, Interaktionen mit Gefährdungspotenzial | 3 — keine Supplementempfehlung |
E2 |
existiert in diesem Repo nicht | — |
E3 Parameterebene |
Einzelwerte gegen Referenz und fachliche Regel | 4 — nur hier entsteht eine konkrete Therapieempfehlung |
Die Lücke im Enum ist Absicht. Ebene hat E1 und E3 — ein durchnummeriertes E1/E2/E3 mit
leerem E2-Zweig hätte so ausgesehen, als sei die Ebene gebaut und nur nicht befüllt. Zu keinem der
sieben Verhältnisse liegt ein Auffälligkeitsbereich vor (OF-01 / E-7), und v1.2 hat daran
nichts geändert: FACH-040, FACH-050 und FACH-051 sind dort wörtlich unverändert. Siehe
ADR-0001.
Zwei GM-4-Regeln gelten trotzdem und sind gebaut:
GM-4.1Rangfolge (Z. 135): „E1hat immer Vorrang. Solange auf der Sicherheitsebene ein unbearbeiteter Punkt besteht, wird keine Therapieempfehlung als umsetzbar dargestellt."GM-4.3Kein Aufstieg (Z. 139): „Mehrere schwache Hinweise ergeben keinen starken." Es darf keine Aggregationsfunktion geben, die aus n schwachen Aussagen eine starke macht.
Kritische Werte — FACH-045 · BPMN-Elemente Gateway_crit, Task_crit
Der kritische Wert wird vor Auslösung des Hinweises gegen Präanalytik und Plausibilität geprüft.
Er setzt die Auswertung auf R3, erzeugt einen Eskalationshinweis mit Dringlichkeitsstufe — und
keine Supplementempfehlung (FACH-070 Z. 1419). Schwellen und die drei nicht gebauten Zusätze:
regelwerk-katalog.md Abschnitt 4.
Stufenkappung gegen Konfundierung — GM-1.1 Z. 102, GM-1.3 Z. 106
Das ist der Unterschied, an dem sich das Datenmodell entscheidet.
| Auslöser | Wirkung | |
|---|---|---|
GM-1.1 Stufenkappung |
Pflicht-Kontextparameter fehlt | Interpretation bleibt möglich, max. Stufe 3, keine Therapieableitung. Der fehlende Parameter wird am Finding und im Report ausdrücklich benannt |
GM-1.3 Konfundierung |
Kontextparameter liegt vor, ist selbst pathologisch | Kennzeichnung, ggf. vollständiges Zurückhalten der Interpretation — nicht Kappung |
Zwei Felder am Finding (gekappt, konfundierungsstatus), nicht eines. Beide werden im
Begründungstext ausgeschrieben, weil FACH-048 verlangt, dass sie „ausdrücklich benannt und nicht
nur als Symbol angezeigt" werden.
Der Musterfall der Konfundierung (Referenzfall 2): erhöhtes CRP bei erniedrigtem Zink und Selen.
Der Kontextparameter liegt vor, ist aber selbst pathologisch → keine Mangelempfehlung, stattdessen
Kennzeichnung plus Plausibilitätshinweis „Akutphaseneffekt". Es wäre falsch, das als „fehlender
Kontextparameter" zu behandeln — das wäre GM-1.1 statt GM-1.3.
Der Musterfall der Kappung (Referenzfall 3): fehlendes CRP bei auffälligem Ferritin → Kappung auf
maximal Stufe 3. Was nicht entstehen darf: eine Therapieableitung (Stufe 4) und kein vollständiges
Unterdrücken der Interpretation. Aus der Kappung entsteht der Vorschlag zur Nachbestimmung
(GM-1.2 Z. 104), nicht eine unsichere Therapieempfehlung.
Funktionelle Zielbereiche — entschieden, nicht gebaut
FACH-041 Z. 1055–1070 (v1.2, E-9) · nur für fünf benannte Analyte: 25-OH-Vitamin D, Ferritin,
Zink, Selen, Vitamin B12 bzw. Holotranscobalamin.
Vier Bedingungen je Eintrag: eigene benannte Quelle mit Quellenklasse und Evidenzgrad · matrixbezogen für genau eine Analyt-Matrix-Kombination · immer gemeinsam mit dem Laborreferenzbereich, nie an dessen Stelle · eine Abweichung vom Laborreferenzbereich ist sichtbar und begründet.
Die Gegenprobe ist die eigentliche Aussage (Z. 1055): Ohne freigegebenen funktionellen Zielbereich erfolgt für einen Wert innerhalb des Laborreferenzbereichs überhaupt keine Bewertung „suboptimal". Und eine Empfehlung allein aus der Abweichung vom Zielbereich entsteht nicht selbsttätig als umsetzbarer Vorschlag — sie erfordert eine bewusste Therapeutenentscheidung und trägt die Kennzeichnung ihres Evidenzgrades.
Im Code existiert davon nichts. Die Volltextsuche nach „Zielbereich" findet im gesamten Service genau einen Javadoc-Kommentar.
3. Therapieableitung — FACH-065 bis FACH-074 · BPMN-Element Task_therapy
Elf Pflichtangaben je Empfehlung — FACH-065 Z. 1351–1364
Wirkstoff · elementare Tagesdosis mit Einheit · Applikationsform · Einnahmefrequenz und Tageszeit · Einnahmehinweis, sofern eine Interaktion vorliegt · geplante Anwendungsdauer · Reevaluationszeitpunkt und Kontrollparameter · Risikoklasse · Evidenzsäule/-grad/Herkunft · adressierte Störungsebene, sofern zutreffend · fachliche Begründung.
Fehlt eine Pflichtangabe, entsteht keine Empfehlung, sondern ein offener Punkt (Z. 1345). Eine Empfehlung mit leerem Pflichtfeld darf es nicht geben.
Eine Pflichtangabe fehlt in diesem Repo als Feld:
evidenzsaeule. Die Namen der drei Säulen nachGM-5stehen nicht in der extrahierten Ergebniszone; sie zu erfinden wäre eine Fachaussage.
Verbindungsmenge ist nicht elementarer Gehalt — FACH-065 Z. 1344, FACH-022 Z. 612
„Erfasst wird, was auf dem Präparat steht; ausgewertet wird der elementare Gehalt." Der Musterfall des Materials: 500 mg Magnesiumcitrat ≈ 80 mg elementares Magnesium — Faktor sechs. Eine Präparatangabe ergänzt die elementare Dosis, sie ersetzt sie nicht.
Ist der elementare Gehalt nicht ableitbar, wird kein Standardwert unterstellt; der Eintrag geht dann nicht in die Zufuhrbilanz ein.
Zwei unterscheidbare Zustände bei fehlender Information — FACH-067 Z. 1384
| Zustand | Bedeutung |
|---|---|
| keine Empfehlung möglich | Die Mindestinformation fehlt |
| Empfehlung ohne konkrete Dosis | Die fachliche Richtung ist benennbar, die Dosis nicht |
Der zweite Zustand ist zulässig und ausdrücklich als solcher gekennzeichnet. Der offene Punkt benennt die konkret fehlende Angabe und ist direkt bearbeitbar.
Dieser Zustand ist in diesem Prototyp der Normalfall — und zwar aus einem fachlichen Grund. Das Material enthält Obergrenzen, Reevaluationsintervalle und Kontrollparameter, aber keine einzige Dosierungsregel. Jede erzeugte Empfehlung trägt deshalb
dosisstatus = ohne-konkrete-dosis;elementareTagesdosisbleibtnull, bis ein Therapeut sie setzt. Eine erfundene Dosis wäre die gefährlichste Zahl in diesem Repo.
OF-37, offen: VerlangtFACH-074(„jede Empfehlung trägt einen Reevaluationszeitpunkt") auch für eine Empfehlung ohne konkrete Dosis einen Kontrollzeitpunkt?
Sicherheitsprüfungen bei der Erzeugung
Vier Prüfungen entscheiden, ob eine Empfehlung entsteht oder gesperrt wird — Details und
Zahlen in regelwerk-katalog.md:
- Kumulative Gesamtzufuhr gegen den Sicherheitswert (
FACH-072) — geprüft wird die Summe aus empfohlener Dosis und bestehender Supplementierung, in elementaren Mengen. - Kontraindikationen und dauerhafte Sicherheitsmerkmale (
FACH-018,FACH-044). Musterfall (Referenzfall 8): bei bekannter Hämochromatose entsteht trotz niedrigem Ferritin keine Eisenempfehlung. - Supplement-Interaktionen (
FACH-073) — Kupfer-Begleitkontrolle unter Zink; Folsäure nicht ohne bekannten B12-Status. - Verfügbarkeitsklasse gegen Qualifikation (
FACH-008).
Alle vier sind Erzeugungsgrenzen nach GM-7, keine Verbote. Das System schlägt nicht vor; der
Therapeut kann abweichen, dokumentiert und begründungspflichtig. Die Sperrgründe wandern in den im
Bericht pflichtigen Block „Nicht erzeugte Empfehlungen" (FACH-085 Z. 1692), statt unsichtbar zu
werden.
Reevaluation — FACH-074 Z. 1501–1503, Z. 1651–1660
„Eine unbefristete Empfehlung ist nicht erzeugbar." Jede Empfehlung trägt einen
Reevaluationszeitpunkt und konkrete Kontrollparameter — „‚Laborkontrolle‘ allein ist keine gültige
Angabe". Empfehlungen der Risikoklasse R2 tragen ein kürzeres Kontrollintervall als R1.
Die Reevaluation zu Zink kontrolliert ausdrücklich „Zink UND Kupfer, CRP" (Z. 1657) — die Begleitkontrolle steckt also im Kontrollparameter, nicht in einer zweiten Empfehlung.
Die größte stille Lücke dieses Repos:
reevaluationszeitpunktsteht an der Empfehlung und im Bericht, aber es gibt keine fallübergreifende Aufgabenliste.FACH-081/FACH-091fordern Sichtbarkeit fälliger Kontrollen außerhalb eines Falls; ob das ein eigener Prozess oder eine Abfrage ist, ist unbelegt (OF-47). Das Material nennt die Reevaluationstreue „der wahrscheinlichste stille Schaden dieses Produkts" — die Lücke ist also keine Kleinigkeit.
Medikamenten-Interaktionen: erfasst, angezeigt, nicht geprüft
FACH-021 Z. 574–618, FACH-043 Z. 1031–1032 · eine der fünf nicht verhandelbaren Leitplanken
Die belegten Konstellationen sind fachlich eindeutig — ACE-Hemmer mit niedrig-normalem Kalium:
„Retention — Kaliumsupplementierung ist hier ein Risiko, kein Bedarf", Finding der Ebene E1.
Levothyroxin: Resorptionshemmung durch Eisen, Calcium, Magnesium — „erfordert Einnahmeabstand,
keine Dosisänderung"; ein Einnahmeabstand ist eine eigene Empfehlungsart (FACH-073 Z. 1476).
Trotzdem findet keine automatisierte Prüfung statt. Grund: Die Auflösung Handelsname →
Wirkstoff hat im Material keine Quelle (OF-07). Medikationseintrag.interaktionspruefung ist
deshalb ein Enum mit genau einem Wert — nicht-automatisiert-geprueft. Das ist unbequemer als
ein weggelassenes Feld, und genau das ist der Zweck.
Der Interaktionskatalog ist in v1.2 gewachsen (FACH-021 von 12 auf 16 Einträge, FACH-022 von 9 auf
13, FACH-073 unverändert 10 Konstellationen) und freigegeben — es bleibt aber ausdrücklich ein
„P0-Startkatalog". Vollständigkeit ist damit weiterhin keine prüfbare Zusage.
Verwandt
regelwerk-katalog.md— alle Zahlen mit Fundstellescope-gate-und-intake.md— was davor passiertentscheidung-freigabe-bericht.md— was danach passiert../testfaelle-gold-path.md—TC-EXT-*,TC-AUS-*,TC-THE-*