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konzept vertraulich owner: matus

Was v1.2 belegbar gemacht hat — und hier bewusst NICHT gebaut ist

Was v1.2 belegbar gemacht hat — und hier bewusst NICHT gebaut ist

Status: offen · Adressat: Product Owner (Scope-Entscheidung) · Aufwand: je Punkt unterschiedlich, siehe Tabelle

Die Kundenfassung v1.2 des fachlichen Backlogs (quelle-01-v1.2.md, 2.345 Zeilen, 495 Diff-Zeilen in 21 Blöcken gegenüber v1.1) hat 16 der 20 offenen fachlichen Entscheidungen getroffen. Dieses Repo wurde daraufhin nachgezogen — aber nur nach einer Regel:

Korrigiert wird, was v1.2 widerlegt. Nicht gebaut wird, was v1.2 neu ermöglicht.

Korrigiert wurden deshalb Zahlen, die falsch geworden sind (Selen 300 → 255 µg), Kataloge, die unvollständig geworden sind (Mangan, Eisen, Vitamin B6), ein aufgelöster Selbstwiderspruch (OF-11) und nutzersichtbare Texte, die den Freigabestand falsch darstellten („Entwurf", „UNBESTAETIGT (E-8)").

Nicht gebaut wurde alles, was v1.2 erstmals möglich macht. Jeder Punkt unten ist eine Scope-Erweiterung des Gold-Path-Schnitts aus tuxamed Bearbeitet/00-bericht.md §9 und braucht eine eigene Entscheidung — keine stille Ergänzung, weil sie einzeln plausibel aussieht.


⚠ Die wichtigste Aussage zuerst: Ebene E2 ist weiterhin NICHT belegbar

Wer nur „16 von 20 Entscheidungen getroffen" liest, nimmt an, der Schnitt könne jetzt wachsen. Das Gegenteil ist der Fall an der einen Stelle, auf die es ankommt.

Der Gold-Path-Schnitt E1/E3 gilt unverändert. Es gibt keinen E2-Scope-Entscheid zu treffen. Das Ebene-Enum behält E1 und E3; die Lücke bleibt Absicht (ADR-0001, Leitplanke 3 in CLAUDE.md).

Ebenso unverändert offen: E-18 (die 13 Referenzfälle sind weiterhin nicht ausgearbeitet, OF-41) und die beiden externen Blocker E-1/E-20, die lediglich den neuen Status „→ extern vergeben" tragen — siehe externe-fragen-anstossen.md.


Die neun Punkte, die entschieden sind und trotzdem nicht gebaut wurden

Sortiert nach Aufwand-Wirkungs-Verhältnis, bester zuerst.

1. E-14 — blockierend vs. Hinweis · das beste Aufwand-Wirkungs-Verhältnis

Fundstelle: FACH-079 Z. 1741–1757 · war OF-04b, jetzt behoben Was vorher galt: Platzhalter A6 — „welcher Freigabepunkt blockiert und welcher nur Hinweis ist, legt das Material nicht fest. Hier blockieren alle."

v1.2 legt es fest:

Blockierend (6) Nur Hinweis (4)
offener Eskalationshinweis (FACH-008) unsichere Extraktion bei mittlerer/niedriger Tragweite
unbestätigter Red-Flag-Treffer (FACH-029) unentschiedene Empfehlung der Klasse R1 — verfällt mit der Freigabe, wird als nicht übernommen dokumentiert
offener kritischer Wert (FACH-045, R3) — blockierend bis entschieden nicht bestätigte veränderliche Basisdaten (blockiert bereits über FACH-017, zweite Blockade wäre wirkungslos)
Übersteuerung einer E1-Regel ohne Begründung (GM-7.2) Position ohne Reevaluationszeitpunkt (systemseitig nicht erzeugbar)
unsichere Extraktion bei hoher klinischer Tragweite (FACH-031, „Hoch"/„Hoch wegen Hebelwirkung")
unentschiedene Empfehlung ab R2 (FACH-004)

Warum es lohnt: Der Gold Path wird spürbar kürzer — R1-Empfehlungen halten die Freigabe nicht mehr auf. Heute muss jede der sechs Empfehlungen des Referenzfalls entschieden werden, bevor freigegeben werden kann. Was daran hängt: Die Blockade „unsichere Extraktion bei hoher Tragweite" ist ohne E-5 nicht umsetzbar (Punkt 2). Dazu die Anzeigeregel: blockierende und nicht blockierende Punkte in getrennten Blöcken, nicht in einer gemischten Liste mit unterschiedlichen Symbolen (Z. 1755). Und die Begründung, die man nicht wegoptimieren darf (Z. 1753): „Eine Blockade, die häufig ohne erkennbaren Nutzen auslöst, wird zur Gewohnheit — sie wird routinemäßig weggeklickt, und mit ihr die seltene Blockade, auf die es ankommt."

Der Nachtrag in ADR-0004 hält fest, dass A6 damit kein Platzhalter mehr ist, sondern eine bewusst aufgeschobene Änderung.

2. E-5 — klinische Tragweite je Analyt, vier Stufen

Fundstelle: FACH-031 Z. 851–863 · war OF-05, jetzt behoben; Platzhalter A4 („alle hoch") hinfällig

Stufe Analyte
Hoch Kalium, Natrium, Calcium, Magnesium, Ferritin, Transferrinsättigung, Hämoglobin, Kreatinin/eGFR, 25-OH-Vitamin D, Selen, Kupfer, toxische Elemente
Hoch wegen Hebelwirkung CRP, Albumin
Mittel Zink, Eisen, Vitamin B12 bzw. Holotranscobalamin, Folat, Jod, Phosphat, Homocystein
Niedrig Vitamin B1, B2, B5, B7, Nicotinamid, Vitamin C, übrige Spurenelemente ohne kritische Schwelle

Warum es zählt: Damit ist das Gateway „Alle Pflichtprüfungen erledigt?" erstmals automatisch entscheidbar. Heute setzt der Prototyp Pruefstatus manuell. Analyte der beiden hohen Stufen lösen bereits bei mittlerer Erkennungsunsicherheit eine Pflichtprüfung aus. Die fachlich interessante Stufe ist die zweite (Z. 859): „Tragweite bemisst sich nicht allein am Schaden durch den Einzelwert, sondern auch daran, wie viele weitere Aussagen von ihm abhängen." Konsequenz zusammen mit Punkt 1: Zink steht auf „Mittel" — eine unsicher erkannte Zink-Zeile, der Leitanalyt des Referenzfalls, hält die Freigabe nicht auf. Ein unsicher erkanntes CRP dagegen schon. Achtung, Werteraum: OF-76 — das Widget „Prüfliste Extraktion" (Z. 1000) nennt weiterhin drei Stufen „nach FACH-031". Wer die Widget-Beschreibung als Spezifikation liest, baut drei Stufen und verliert genau die Stufe, die die CRP-Blockade trägt. Die vierstufige Fassung ist die richtige.

Scope-Entscheidung (Product Owner, 2026-08-13): freigegeben, wird gebaut. Umsetzung: model/KlinischeTragweite.java (vier Stufen), Regelkatalog.klinischeTragweite(analyt) mit dem Katalog aus der Tabelle oben, automatische Pflichtprüfung in AuswertungService.ergaenzeMesswert bei HOCH/HOCH_WEGEN_HEBELWIRKUNG und mindestens mittlerer Erkennungsunsicherheit, Anzeige und Sortierung in MesswertTable (UI). Nicht Teil dieser Entscheidung: die Verdrahtung in E-14 (Punkt 1 oben, „unsichere Extraktion bei hoher Tragweite" als Freigabeblocker) — das bleibt ein eigener, noch unentschiedener Punkt, auch wenn seine technische Vorbedingung jetzt erfüllt ist.

3. E-3 — Aktualitätsgrenzen, analytdifferenziert

Fundstelle: FACH-024 Z. 682–694 · war OF-08, jetzt behoben; Platzhalter A2 („1 Tag") hinfällig Was vorher galt: ein Vorschlag von pauschal 6 Monaten — und der Prototyp prüft die Aktualitätsgrenze bis heute gar nicht.

Gruppe Analyte Therapieleitend bis
Kurz Kalium, Natrium, Calcium, Magnesium, Phosphat, CRP, Kreatinin/eGFR, Blutbild, 25-OH-Vitamin D 3 Monate
Mittel Zink, Selen, Kupfer, Eisen, Ferritin, Transferrinsättigung, Vitamin B12, Folat, Homocystein, Jod, übrige Spurenelemente 6 Monate
Lang Toxische Elemente 12 Monate

Vitamin D steht bewusst in der kurzen Gruppe (saisonale Schwankung). Jenseits der Grenze bleibt der Befund für Darstellung und Verlaufsvergleich nutzbar; nur die Therapieableitung auf E3 Stufe 4 entfällt — das ist eine Kappung, kein Ausschluss, und im Modell entsprechend zu bauen.

4. E-2 — eGFR-Modifikator, fünf Stufen

Fundstelle: FACH-007 Z. 333–348 · war OF-06, jetzt behoben; Platzhalter A3 („< 999 ml/min/1,73 m²") hinfällig Was vorher galt: §9 nimmt FACH-007 ausdrücklich „ohne eGFR-Modifikator" in den Schnitt auf.

eGFR ml/min/1,73 m² Magnesium und Kalium Übrige Nährstoffe
≥ 60 kein Modifikator kein Modifikator
45–59 R2, Obergrenze reduziert, verkürztes Kontrollintervall unverändert
30–44 R3 — keine automatische Empfehlung, nur Abklärungshinweis R2 für renal eliminierte Stoffe
< 30 R3 R3 für renal relevante Stoffe; Fall gilt als eingeschränkt auswertbar
Dialyse Ausschluss Ausschluss

Warum es ein eigener Entscheid ist: Der Modifikator greift in zwei Dinge gleichzeitig ein — Risikoklasse und Dosisobergrenze. Er betrifft ausgerechnet Magnesium und Kalium, die beiden Analyte mit Kreatinin/eGFR als Pflicht-Kontextparameter. Dazu gehören zwingend: Fehlt die eGFR bei vorgesehener Magnesium-/Kaliumempfehlung → Stufenkappung GM-1.1 · die eGFR unterliegt selbst der 3-Monats-Aktualitätsgrenze (Punkt 3) · Vitamin D wird ausdrücklich NICHT hierüber gesteuert (Punkt 8). Offene Zahl: OF-75 — die Stufe 45–59 ist nur qualitativ beschrieben („Obergrenze reduziert, verkürztes Kontrollintervall"). Um wie viel, sagt v1.2 nicht. Die übrigen vier Stufen tragen eine eindeutige Wirkung, diese nicht.

5. Kontextabhängige Verschärfung kritischer Schwellen

Fundstelle: FACH-045 Z. 1157–1160 (E-8) · neu in v1.2

Warum nicht gebaut: Die Kalium-Verschärfung braucht die eGFR zum Prüfzeitpunkt — sie hängt damit an Punkt 4 und ist ohne ihn nicht umsetzbar. Die Calcium-Verschärfung ist nicht quantifiziert (OF-69): „oberer Normbereich" ist keine Schwelle, und geschätzt wird hier nichts.

Dazu zwei Regeln aus demselben Block, die ebenfalls nicht implementiert sind: Vorrangregel (Z. 1151) „wo ein Labor eigene Alarmwerte ausweist, hat die strengere Grenze Vorrang" — setzt laborseitige Alarmwerte im Datenmodell voraus, die es nicht gibt. Querbezug (Z. 1165): FACH-045, FACH-072 und FACH-073 sind gemeinsam und aufeinander abgestimmt festgelegt; wird eine Tabelle geändert, sind die beiden anderen auf Widerspruchsfreiheit zu prüfen. Wo im Freigabeprozess das geschieht, ist offen (OF-71).

6. Eisen-Sonderregel — blockiert durch OF-67

Fundstelle: FACH-072 Z. 1601–1610 (E-12) · neu in v1.2 Was vorher galt: „keine allgemein anerkannte Obergrenze" — eine Leerstelle im Katalog. Jetzt ist Eisen ein geführter Eintrag mit dem Zustand kein Wert, und v1.2 sagt dazu ausdrücklich (Z. 1576): „Der Zustand ‚kein Wert' darf nicht als Unbedenklichkeit dargestellt werden."

Gesteuert wird nicht über eine Dosisobergrenze, sondern über Indikation, Zielwert und Dauer:

Warum nicht gebaut — und diesmal nicht aus Scope-Gründen: OF-67. Die Zahlen fehlen. Die Regel nennt dass es Zielwerte und eine Dauergrenze gibt, nicht welche. Ohne Zielwert endet die Empfehlung nie; ohne Dauergrenze ist die „nicht erzeugbare unbefristete Eisengabe" nicht prüfbar. Erfunden wird hier nichts. Der Katalogeintrag KEIN_WERT steht deshalb ohne die Sonderregel im Code — er sagt „geprüft, kein Wert ableitbar", nicht „unbedenklich".

7. E-10X-3 wird zu X-3a / X-3b · ändert einen Enum-Werteraum

Fundstelle: FACH-057 Z. 1320–1328 · neu in v1.2

Klasse Inhalt Maximal tragbare Aussageebene
X-3a Leitlinien und offizielle Referenzwerte alle Ebenen inkl. E3 Stufe 4, uneingeschränkt
X-3b Externe Evidenz aus Beobachtungsstudien E3 Stufe 4 nur mit Kennzeichnung und Pflichtprüfung, wie X-4

Quellenklasse Q3 bildet auf X-3a ab, Beobachtungsstudien aus Q2 auf X-3b. Das Evidenzschema hat damit 9 statt 8 Klassen.

Warum es eine eigene Entscheidung braucht: Es ist keine Ergänzung, sondern eine Aufteilung eines bestehenden Enum-Werts — und damit eine Migrationsfrage. OF-73: v1.2 sagt, worauf die Quellenklassen künftig abbilden, nicht aber, was mit bereits als X-3 gekennzeichneten Findings, Empfehlungen und freigegebenen Berichten geschieht. Verwandt mit OF-43 und OF-54. Solange das offen ist, wäre eine Umstellung im Code eine stille Beantwortung dieser Frage.

8. Kontraindikation Vitamin D bei eGFR < 30 — relativ

Fundstelle: FACH-044 Z. 1122 · neu in v1.2

Eingeschränkte renale Hydroxylierung, erhöhtes Hyperkalzämierisiko in Kombination mit Calcium. v1.2 führt sie ausdrücklich hier und nicht über den eGFR-Modifikator, „weil sie nicht die Dosis begrenzt, sondern die Substanzwahl betrifft" — die Trennung ist Teil der Aussage und beim Bauen nicht einzuebnen.

Warum nicht gebaut: Sie braucht die eGFR im Modell (Punkt 4) und ist relativ, nicht absolut — also nach GM-7 ein Hinweis mit Pflichtbestätigung, keine Sperre. Der Kontraindikationsmechanismus im Repo kennt bisher nur den absoluten Fall (Hämochromatose).

9. E-17 — Patientenversion: ein eigener Ablauf, kein Ausgabeformat

Fundstelle: FACH-086 Z. 1892–1896 · war OF-20, jetzt behoben Was vorher galt: E-17 offen, „höchstes Missverständnisrisiko" — die Patientenversion war mit Unklarheit begründet aus dem Schnitt genommen.

v1.2 sagt: Sie ist im Pilot enthalten. Aber sie entsteht nicht automatisch mit der Fallfreigabe:

Die Streichung bleibt richtig — aber die Begründung hat gewechselt: nicht mehr „ungeklärt", sondern „geklärt, und die geklärte Fassung ist teurer als gedacht". Das ist ein zweiter Freigabeablauf mit eigener Dokumentation und einer vorgeschalteten Vergleichsansicht, nicht ein zweites Rendering desselben Berichts. Nachgezogen in ../../guidelines/project/gold-path-scope.md.


Was durch v1.2 nicht besser geworden ist

Diese Punkte sind keine Scope-Frage, sondern fehlende Zahlen. Sie stehen in ../../guidelines/project/implementation-gaps.md und bleiben null im Code:

ID Was fehlt
OF-10 Nationale Höchstmengenempfehlungen. Der Mechanismus ist seit v1.2 belegt — die nationale Höchstmenge ist die Warnschwelle, ihre Überschreitung hebt auf R2 und verlangt eine dokumentierte Begründung (Z. 1571–1573). Die Spalte ist im Material selbst leer und ausdrücklich „nicht zu schätzen" (Z. 1599). Platzhalter A5 bleibt, jetzt anders begründet
OF-67 Eisen-Zielwerte für Ferritin und Transferrinsättigung, dazu die Dauergrenze (Punkt 6)
OF-69 Calcium-Verschärfung „oberer Normbereich" — nicht quantifiziert (Punkt 5)
OF-75 eGFR-Stufe 45–59 nur qualitativ: „reduziert" / „verkürzt", ohne Betrag (Punkt 4)
OF-01 Auffälligkeitsbereiche je Verhältnis — unverändert offen, Platzhalter A1 bleibt

Von sechs implausiblen Platzhaltern sind vier hinfällig geworden (A2, A3, A4, A6). Das ist der praktische Ertrag der 16 Entscheidungen — und zugleich der Beleg, dass das Verfahren funktioniert hat: jeder abgelöste Platzhalter war eine Zahl, die niemand erfunden hat. Hätte dort ein plausibel aussehender Wert gestanden, wäre er nie hinterfragt worden.


Was stattdessen bereits im Code steht

Zur Abgrenzung — das hier ist erledigt und gehört nicht mehr in diesen Backlog-Eintrag: