konzept vertraulich owner: matus
Was v1.2 belegbar gemacht hat — und hier bewusst NICHT gebaut ist
Was v1.2 belegbar gemacht hat — und hier bewusst NICHT gebaut ist
Status: offen · Adressat: Product Owner (Scope-Entscheidung) · Aufwand: je Punkt unterschiedlich, siehe Tabelle
Die Kundenfassung v1.2 des fachlichen Backlogs (quelle-01-v1.2.md, 2.345 Zeilen, 495 Diff-Zeilen
in 21 Blöcken gegenüber v1.1) hat 16 der 20 offenen fachlichen Entscheidungen getroffen. Dieses
Repo wurde daraufhin nachgezogen — aber nur nach einer Regel:
Korrigiert wird, was v1.2 widerlegt. Nicht gebaut wird, was v1.2 neu ermöglicht.
Korrigiert wurden deshalb Zahlen, die falsch geworden sind (Selen 300 → 255 µg), Kataloge, die
unvollständig geworden sind (Mangan, Eisen, Vitamin B6), ein aufgelöster Selbstwiderspruch (OF-11)
und nutzersichtbare Texte, die den Freigabestand falsch darstellten („Entwurf", „UNBESTAETIGT (E-8)").
Nicht gebaut wurde alles, was v1.2 erstmals möglich macht. Jeder Punkt unten ist eine
Scope-Erweiterung des Gold-Path-Schnitts aus tuxamed Bearbeitet/00-bericht.md §9 und braucht
eine eigene Entscheidung — keine stille Ergänzung, weil sie einzeln plausibel aussieht.
⚠ Die wichtigste Aussage zuerst: Ebene E2 ist weiterhin NICHT belegbar
Wer nur „16 von 20 Entscheidungen getroffen" liest, nimmt an, der Schnitt könne jetzt wachsen. Das Gegenteil ist der Fall an der einen Stelle, auf die es ankommt.
E-7ist offen geblieben — einer der beiden Punkte, die v1.2 nicht erledigt hat (der andere istE-18), und der einzige, der den Prototyp-Schnitt hätte verschieben können. Zu keinem der sieben Mineralstoff-Verhältnisse liegt ein Auffälligkeitsbereich vor (OF-01).FACH-040,FACH-050undFACH-051sind in v1.2 wörtlich unverändert (nachgemessen am Diff: keine der drei Stories liegt in einem der 21 Änderungsblöcke).- v1.2 führt
E-7in Z. 28 nicht mehr als Entscheidung, sondern als Ausarbeitung — der Engpass hat die Kategorie gewechselt, nicht den Zustand.
→ Der Gold-Path-Schnitt E1/E3 gilt unverändert. Es gibt keinen E2-Scope-Entscheid zu treffen.
Das Ebene-Enum behält E1 und E3; die Lücke bleibt Absicht
(ADR-0001, Leitplanke 3 in
CLAUDE.md).
Ebenso unverändert offen: E-18 (die 13 Referenzfälle sind weiterhin nicht ausgearbeitet,
OF-41) und die beiden externen Blocker E-1/E-20, die lediglich den neuen Status
„→ extern vergeben" tragen — siehe externe-fragen-anstossen.md.
Die neun Punkte, die entschieden sind und trotzdem nicht gebaut wurden
Sortiert nach Aufwand-Wirkungs-Verhältnis, bester zuerst.
1. E-14 — blockierend vs. Hinweis · das beste Aufwand-Wirkungs-Verhältnis
Fundstelle: FACH-079 Z. 1741–1757 · war OF-04b, jetzt behoben
Was vorher galt: Platzhalter A6 — „welcher Freigabepunkt blockiert und welcher nur Hinweis
ist, legt das Material nicht fest. Hier blockieren alle."
v1.2 legt es fest:
| Blockierend (6) | Nur Hinweis (4) |
|---|---|
offener Eskalationshinweis (FACH-008) |
unsichere Extraktion bei mittlerer/niedriger Tragweite |
unbestätigter Red-Flag-Treffer (FACH-029) |
unentschiedene Empfehlung der Klasse R1 — verfällt mit der Freigabe, wird als nicht übernommen dokumentiert |
offener kritischer Wert (FACH-045, R3) — blockierend bis entschieden |
nicht bestätigte veränderliche Basisdaten (blockiert bereits über FACH-017, zweite Blockade wäre wirkungslos) |
Übersteuerung einer E1-Regel ohne Begründung (GM-7.2) |
Position ohne Reevaluationszeitpunkt (systemseitig nicht erzeugbar) |
unsichere Extraktion bei hoher klinischer Tragweite (FACH-031, „Hoch"/„Hoch wegen Hebelwirkung") |
|
unentschiedene Empfehlung ab R2 (FACH-004) |
Warum es lohnt: Der Gold Path wird spürbar kürzer — R1-Empfehlungen halten die Freigabe nicht
mehr auf. Heute muss jede der sechs Empfehlungen des Referenzfalls entschieden werden, bevor
freigegeben werden kann.
Was daran hängt: Die Blockade „unsichere Extraktion bei hoher Tragweite" ist ohne E-5 nicht
umsetzbar (Punkt 2). Dazu die Anzeigeregel: blockierende und nicht blockierende Punkte in
getrennten Blöcken, nicht in einer gemischten Liste mit unterschiedlichen Symbolen (Z. 1755).
Und die Begründung, die man nicht wegoptimieren darf (Z. 1753): „Eine Blockade, die häufig ohne
erkennbaren Nutzen auslöst, wird zur Gewohnheit — sie wird routinemäßig weggeklickt, und mit ihr die
seltene Blockade, auf die es ankommt."
Der Nachtrag in ADR-0004 hält fest, dass A6 damit kein Platzhalter mehr ist, sondern eine bewusst aufgeschobene Änderung.
2. E-5 — klinische Tragweite je Analyt, vier Stufen
Fundstelle: FACH-031 Z. 851–863 · war OF-05, jetzt behoben; Platzhalter A4 („alle hoch")
hinfällig
| Stufe | Analyte |
|---|---|
| Hoch | Kalium, Natrium, Calcium, Magnesium, Ferritin, Transferrinsättigung, Hämoglobin, Kreatinin/eGFR, 25-OH-Vitamin D, Selen, Kupfer, toxische Elemente |
| Hoch wegen Hebelwirkung | CRP, Albumin |
| Mittel | Zink, Eisen, Vitamin B12 bzw. Holotranscobalamin, Folat, Jod, Phosphat, Homocystein |
| Niedrig | Vitamin B1, B2, B5, B7, Nicotinamid, Vitamin C, übrige Spurenelemente ohne kritische Schwelle |
Warum es zählt: Damit ist das Gateway „Alle Pflichtprüfungen erledigt?" erstmals automatisch
entscheidbar. Heute setzt der Prototyp Pruefstatus manuell. Analyte der beiden hohen Stufen lösen
bereits bei mittlerer Erkennungsunsicherheit eine Pflichtprüfung aus.
Die fachlich interessante Stufe ist die zweite (Z. 859): „Tragweite bemisst sich nicht allein am
Schaden durch den Einzelwert, sondern auch daran, wie viele weitere Aussagen von ihm abhängen."
Konsequenz zusammen mit Punkt 1: Zink steht auf „Mittel" — eine unsicher erkannte Zink-Zeile,
der Leitanalyt des Referenzfalls, hält die Freigabe nicht auf. Ein unsicher erkanntes CRP
dagegen schon.
Achtung, Werteraum: OF-76 — das Widget „Prüfliste Extraktion" (Z. 1000) nennt weiterhin drei
Stufen „nach FACH-031". Wer die Widget-Beschreibung als Spezifikation liest, baut drei Stufen und
verliert genau die Stufe, die die CRP-Blockade trägt. Die vierstufige Fassung ist die richtige.
Scope-Entscheidung (Product Owner, 2026-08-13): freigegeben, wird gebaut. Umsetzung:
model/KlinischeTragweite.java(vier Stufen),Regelkatalog.klinischeTragweite(analyt)mit dem Katalog aus der Tabelle oben, automatische Pflichtprüfung inAuswertungService.ergaenzeMesswertbeiHOCH/HOCH_WEGEN_HEBELWIRKUNGund mindestens mittlerer Erkennungsunsicherheit, Anzeige und Sortierung inMesswertTable(UI). Nicht Teil dieser Entscheidung: die Verdrahtung inE-14(Punkt 1 oben, „unsichere Extraktion bei hoher Tragweite" als Freigabeblocker) — das bleibt ein eigener, noch unentschiedener Punkt, auch wenn seine technische Vorbedingung jetzt erfüllt ist.
3. E-3 — Aktualitätsgrenzen, analytdifferenziert
Fundstelle: FACH-024 Z. 682–694 · war OF-08, jetzt behoben; Platzhalter A2 („1 Tag")
hinfällig
Was vorher galt: ein Vorschlag von pauschal 6 Monaten — und der Prototyp prüft die
Aktualitätsgrenze bis heute gar nicht.
| Gruppe | Analyte | Therapieleitend bis |
|---|---|---|
| Kurz | Kalium, Natrium, Calcium, Magnesium, Phosphat, CRP, Kreatinin/eGFR, Blutbild, 25-OH-Vitamin D | 3 Monate |
| Mittel | Zink, Selen, Kupfer, Eisen, Ferritin, Transferrinsättigung, Vitamin B12, Folat, Homocystein, Jod, übrige Spurenelemente | 6 Monate |
| Lang | Toxische Elemente | 12 Monate |
Vitamin D steht bewusst in der kurzen Gruppe (saisonale Schwankung). Jenseits der Grenze bleibt der Befund für Darstellung und Verlaufsvergleich nutzbar; nur die Therapieableitung auf E3 Stufe 4 entfällt — das ist eine Kappung, kein Ausschluss, und im Modell entsprechend zu bauen.
4. E-2 — eGFR-Modifikator, fünf Stufen
Fundstelle: FACH-007 Z. 333–348 · war OF-06, jetzt behoben; Platzhalter A3
(„< 999 ml/min/1,73 m²") hinfällig
Was vorher galt: §9 nimmt FACH-007 ausdrücklich „ohne eGFR-Modifikator" in den Schnitt auf.
| eGFR ml/min/1,73 m² | Magnesium und Kalium | Übrige Nährstoffe |
|---|---|---|
| ≥ 60 | kein Modifikator | kein Modifikator |
| 45–59 | R2, Obergrenze reduziert, verkürztes Kontrollintervall |
unverändert |
| 30–44 | R3 — keine automatische Empfehlung, nur Abklärungshinweis |
R2 für renal eliminierte Stoffe |
| < 30 | R3 |
R3 für renal relevante Stoffe; Fall gilt als eingeschränkt auswertbar |
| Dialyse | Ausschluss | Ausschluss |
Warum es ein eigener Entscheid ist: Der Modifikator greift in zwei Dinge gleichzeitig ein —
Risikoklasse und Dosisobergrenze. Er betrifft ausgerechnet Magnesium und Kalium, die
beiden Analyte mit Kreatinin/eGFR als Pflicht-Kontextparameter.
Dazu gehören zwingend: Fehlt die eGFR bei vorgesehener Magnesium-/Kaliumempfehlung → Stufenkappung
GM-1.1 · die eGFR unterliegt selbst der 3-Monats-Aktualitätsgrenze (Punkt 3) · Vitamin D wird
ausdrücklich NICHT hierüber gesteuert (Punkt 8).
Offene Zahl: OF-75 — die Stufe 45–59 ist nur qualitativ beschrieben („Obergrenze reduziert,
verkürztes Kontrollintervall"). Um wie viel, sagt v1.2 nicht. Die übrigen vier Stufen tragen eine
eindeutige Wirkung, diese nicht.
5. Kontextabhängige Verschärfung kritischer Schwellen
Fundstelle: FACH-045 Z. 1157–1160 (E-8) · neu in v1.2
- Kalium ist bereits ab 5,5 mmol/l kritisch, wenn die eGFR < 45 liegt (statt > 6,0 mmol/l).
- Calcium ist unter laufender Vitamin-D-Therapie bereits im oberen Normbereich kontrollpflichtig.
Warum nicht gebaut: Die Kalium-Verschärfung braucht die eGFR zum Prüfzeitpunkt — sie hängt
damit an Punkt 4 und ist ohne ihn nicht umsetzbar. Die Calcium-Verschärfung ist nicht
quantifiziert (OF-69): „oberer Normbereich" ist keine Schwelle, und geschätzt wird hier nichts.
Dazu zwei Regeln aus demselben Block, die ebenfalls nicht implementiert sind:
Vorrangregel (Z. 1151) „wo ein Labor eigene Alarmwerte ausweist, hat die strengere Grenze
Vorrang" — setzt laborseitige Alarmwerte im Datenmodell voraus, die es nicht gibt.
Querbezug (Z. 1165): FACH-045, FACH-072 und FACH-073 sind gemeinsam und aufeinander
abgestimmt festgelegt; wird eine Tabelle geändert, sind die beiden anderen auf Widerspruchsfreiheit
zu prüfen. Wo im Freigabeprozess das geschieht, ist offen (OF-71).
6. Eisen-Sonderregel — blockiert durch OF-67
Fundstelle: FACH-072 Z. 1601–1610 (E-12) · neu in v1.2
Was vorher galt: „keine allgemein anerkannte Obergrenze" — eine Leerstelle im Katalog. Jetzt ist
Eisen ein geführter Eintrag mit dem Zustand kein Wert, und v1.2 sagt dazu ausdrücklich
(Z. 1576): „Der Zustand ‚kein Wert' darf nicht als Unbedenklichkeit dargestellt werden."
Gesteuert wird nicht über eine Dosisobergrenze, sondern über Indikation, Zielwert und Dauer:
- nur bei belegtem Mangel,
- gebunden an Zielwerte für Ferritin und Transferrinsättigung, endet bei deren Erreichen,
- Transferrinsättigung > 45 % ist kritischer Wert nach
FACH-045und sperrt die Erzeugung, - harte Dauerbegrenzung mit Pflichtkontrolle nach
FACH-074, - Hämochromatose bleibt absolute Kontraindikation (das ist bereits im Repo),
- Schwarzfärbung des Stuhls ist ausdrücklich erwartbar und harmlos, kein Warnzeichen.
Warum nicht gebaut — und diesmal nicht aus Scope-Gründen: OF-67. Die Zahlen fehlen. Die
Regel nennt dass es Zielwerte und eine Dauergrenze gibt, nicht welche. Ohne Zielwert endet
die Empfehlung nie; ohne Dauergrenze ist die „nicht erzeugbare unbefristete Eisengabe" nicht prüfbar.
Erfunden wird hier nichts. Der Katalogeintrag KEIN_WERT steht deshalb ohne die Sonderregel im
Code — er sagt „geprüft, kein Wert ableitbar", nicht „unbedenklich".
7. E-10 — X-3 wird zu X-3a / X-3b · ändert einen Enum-Werteraum
Fundstelle: FACH-057 Z. 1320–1328 · neu in v1.2
| Klasse | Inhalt | Maximal tragbare Aussageebene |
|---|---|---|
X-3a |
Leitlinien und offizielle Referenzwerte | alle Ebenen inkl. E3 Stufe 4, uneingeschränkt |
X-3b |
Externe Evidenz aus Beobachtungsstudien | E3 Stufe 4 nur mit Kennzeichnung und Pflichtprüfung, wie X-4 |
Quellenklasse Q3 bildet auf X-3a ab, Beobachtungsstudien aus Q2 auf X-3b. Das Evidenzschema
hat damit 9 statt 8 Klassen.
Warum es eine eigene Entscheidung braucht: Es ist keine Ergänzung, sondern eine Aufteilung eines
bestehenden Enum-Werts — und damit eine Migrationsfrage. OF-73: v1.2 sagt, worauf die
Quellenklassen künftig abbilden, nicht aber, was mit bereits als X-3 gekennzeichneten Findings,
Empfehlungen und freigegebenen Berichten geschieht. Verwandt mit OF-43 und OF-54. Solange das
offen ist, wäre eine Umstellung im Code eine stille Beantwortung dieser Frage.
8. Kontraindikation Vitamin D bei eGFR < 30 — relativ
Fundstelle: FACH-044 Z. 1122 · neu in v1.2
Eingeschränkte renale Hydroxylierung, erhöhtes Hyperkalzämierisiko in Kombination mit Calcium. v1.2 führt sie ausdrücklich hier und nicht über den eGFR-Modifikator, „weil sie nicht die Dosis begrenzt, sondern die Substanzwahl betrifft" — die Trennung ist Teil der Aussage und beim Bauen nicht einzuebnen.
Warum nicht gebaut: Sie braucht die eGFR im Modell (Punkt 4) und ist relativ, nicht absolut —
also nach GM-7 ein Hinweis mit Pflichtbestätigung, keine Sperre. Der Kontraindikationsmechanismus
im Repo kennt bisher nur den absoluten Fall (Hämochromatose).
9. E-17 — Patientenversion: ein eigener Ablauf, kein Ausgabeformat
Fundstelle: FACH-086 Z. 1892–1896 · war OF-20, jetzt behoben
Was vorher galt: E-17 offen, „höchstes Missverständnisrisiko" — die Patientenversion war mit
Unklarheit begründet aus dem Schnitt genommen.
v1.2 sagt: Sie ist im Pilot enthalten. Aber sie entsteht nicht automatisch mit der Fallfreigabe:
- sie erfordert eine gesonderte, bewusste Freigabe durch den Therapeuten,
- der zuvor die Vergleichsansicht aus Epic F8 geprüft hat — die Vergleichsansicht ist damit nicht optional, sondern Voraussetzung der Freigabe,
- Freigabezeitpunkt und freigebende Person werden getrennt von der Fallfreigabe nach
FACH-080dokumentiert. - Begründung im Material: „Sie kostet einen Klick und erzwingt einen Blick."
Die Streichung bleibt richtig — aber die Begründung hat gewechselt: nicht mehr „ungeklärt",
sondern „geklärt, und die geklärte Fassung ist teurer als gedacht". Das ist ein zweiter
Freigabeablauf mit eigener Dokumentation und einer vorgeschalteten Vergleichsansicht, nicht ein
zweites Rendering desselben Berichts. Nachgezogen in
../../guidelines/project/gold-path-scope.md.
Was durch v1.2 nicht besser geworden ist
Diese Punkte sind keine Scope-Frage, sondern fehlende Zahlen. Sie stehen in
../../guidelines/project/implementation-gaps.md
und bleiben null im Code:
| ID | Was fehlt |
|---|---|
OF-10 |
Nationale Höchstmengenempfehlungen. Der Mechanismus ist seit v1.2 belegt — die nationale Höchstmenge ist die Warnschwelle, ihre Überschreitung hebt auf R2 und verlangt eine dokumentierte Begründung (Z. 1571–1573). Die Spalte ist im Material selbst leer und ausdrücklich „nicht zu schätzen" (Z. 1599). Platzhalter A5 bleibt, jetzt anders begründet |
OF-67 |
Eisen-Zielwerte für Ferritin und Transferrinsättigung, dazu die Dauergrenze (Punkt 6) |
OF-69 |
Calcium-Verschärfung „oberer Normbereich" — nicht quantifiziert (Punkt 5) |
OF-75 |
eGFR-Stufe 45–59 nur qualitativ: „reduziert" / „verkürzt", ohne Betrag (Punkt 4) |
OF-01 |
Auffälligkeitsbereiche je Verhältnis — unverändert offen, Platzhalter A1 bleibt |
Von sechs implausiblen Platzhaltern sind vier hinfällig geworden (A2, A3, A4, A6). Das ist der praktische Ertrag der 16 Entscheidungen — und zugleich der Beleg, dass das Verfahren funktioniert hat: jeder abgelöste Platzhalter war eine Zahl, die niemand erfunden hat. Hätte dort ein plausibel aussehender Wert gestanden, wäre er nie hinterfragt worden.
Was stattdessen bereits im Code steht
Zur Abgrenzung — das hier ist erledigt und gehört nicht mehr in diesen Backlog-Eintrag:
- Selen-Sicherheitswert 300 → 255 µg (
FACH-072Z. 1582, „2023 von zuvor 300 µg abgesenkt") — eine falsche Zahl in einer Erzeugungsgrenze, also keine Kosmetik: sie entscheidet, ob eine Empfehlung entsteht. - Mangan 8 mg neu als
SAFE_LEVEL_OF_INTAKE, Eisen als geführter Eintrag mitKEIN_WERT, neues EnumSicherheitswertArtund die MethodesicherheitswertEintrag()nebenobergrenze(). OF-11aufgelöst: Zink-Begleitkontrolle „ab 25 mg täglich oder länger als 8 Wochen".- Vitamin B6 im Warnzeichenkatalog (8 statt 7 Wirkstoffe).
- Freigabestand in allen nutzersichtbaren Texten korrigiert: kritische Schwellen,
Reevaluationsintervalle und Obergrenzen sind nicht mehr „Entwurf" bzw. „UNBESTAETIGT (E-8)".
An ihre Stelle tritt die verbliebene echte Lücke — die nationalen Höchstmengenempfehlungen
(
OF-10).