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Regelwerk — alle Zahlen und Kataloge an einer Stelle

Regelwerk — alle Zahlen und Kataloge an einer Stelle

Was dieses Dokument ist: die vollständige, lesbare Fassung dessen, was heute in tuxametrics-laborauswertung-service/.../regelwerk/Regelkatalog.java steht — plus die Kataloge, die das Fachmaterial führt und die dieses Repo bewusst nicht gebaut hat. Jede Zahl trägt ihre Fundstelle.

Was es nicht ist: eine klinisch validierte Wissensbasis. Siehe CLAUDE.md, Abschnitt „was dieses Produkt ist und was nicht".

Lesehilfe zu den Zeilenangaben. Die fachliche Quelle liegt in tuxamed, Bearbeitet/. Maßgeblich ist die Kundenfassung quelle-01-v1.2.md. Wo eine Angabe „v1.2" trägt, ist sie gegen diese Fassung gezählt; wo sie das nicht tut, stammt sie aus quelle-01.md (v1.1) und ist dort inhaltlich unverändert geblieben. Das ist dieselbe Konvention wie im Quell-Testfallkatalog.

Legende der Spalte „im Code":

Bedeutung
im Regelkatalog (oder einer Model-Klasse) vorhanden und von einer Regel gelesen
vorhanden, aber unvollständig oder nicht verdrahtet
nicht gebaut — Grund steht in der Zeile

1. Pflicht-Kontextparameter je Analyt — FACH-003 Z. 267–274 · ✅

Fehlt einer davon, greift die Stufenkappung GM-1.1: Interpretation auf maximal Stufe 3, keine Therapieableitung. Liegt er vor und ist selbst pathologisch, greift stattdessen GM-1.3 (Konfundierung). Das ist der wichtigste Unterschied des ganzen Modells und wird im Datenmodell durch zwei Felder am Finding getragen, nicht durch eines.

Analyt Pflicht-Kontextparameter Fachlicher Grund
Zink CRP, Albumin Akutphase; Albuminbindung
Selen CRP Abfall in der Akutphase
Ferritin CRP Akutphaseprotein
Eisen CRP Entzündung, Tagesrhythmik
Kupfer CRP Anstieg in der Akutphase
Calcium Albumin Korrektur bei Hypalbuminämie
Magnesium Kreatinin/eGFR Retentionsrisiko
Kalium Kreatinin/eGFR Retention, Arrhythmie

Das Material kennzeichnet die Tabelle ausdrücklich als „P0-Startbestand" (Z. 276) — sie ist nicht vollständig. Ein Analyt, der hier fehlt, hat deshalb nicht „keine" Kontextparameter, sondern „keine bekannten". Der Unterschied entscheidet, ob eine fehlende Kappung ein Fehler ist.

Konfundierung, konkret (FACH-046 Z. 1093): Bei systemischer Entzündung sinken Zink und Selen im Serum, während Ferritin und Kupfer steigen — unabhängig vom tatsächlichen Versorgungszustand. Im Code ist genau diese Richtung hinterlegt (AKUTPHASE_ERNIEDRIGT = Zink, Selen).

2. Klinische Tragweite je Analyt — FACH-031 Z. 851–863 (v1.2, E-5) · ✅

Vier Stufen. Analyte der beiden oberen Stufen lösen bereits bei mittlerer Erkennungsunsicherheit eine Pflichtprüfung aus (AuswertungService#pruefstatus), die übrigen nur „empfohlen".

Stufe Analyte
Hoch Kalium, Natrium, Calcium, Magnesium, Ferritin, Transferrinsättigung, Hämoglobin, Kreatinin/eGFR, 25-OH-Vitamin D, Selen, Kupfer, toxische Elemente
Hoch wegen Hebelwirkung CRP, Albumin — nur diese beiden
Mittel Zink, Eisen, Vitamin B12 bzw. Holotranscobalamin, Folat, Jod, Phosphat, Homocystein
Niedrig Vitamin B1, B2, B5, B7, Nicotinamid, Vitamin C, übrige Spurenelemente ohne kritische Schwelle

Die zweite Stufe ist die fachlich interessante (Z. 859): „Tragweite bemisst sich nicht allein am Schaden durch den Einzelwert, sondern auch daran, wie viele weitere Aussagen von ihm abhängen." Ein falsch erkanntes CRP verfälscht Zink, Selen, Ferritin und Kupfer gleichzeitig — und bleibt dabei unsichtbar, weil das Folgefinding für sich plausibel aussieht.

Konsequenz, die überrascht: Zink steht auf Mittel. Der Leitanalyt des Referenzfalls löst also keine Pflichtprüfung aus, ein unsicher erkanntes CRP schon.

Zwei bewusste Entscheidungen im Code:

OF-76 — ein Werteraum, der zweimal verschieden im Material steht. Das Widget „Prüfliste Extraktion" (Z. 1000) nennt weiterhin drei Stufen „nach FACH-031". Wer die Widget-Beschreibung als Spezifikation liest, verliert genau die Stufe, die die CRP-Blockade trägt. Die vierstufige Fassung ist die richtige, so umgesetzt.

3. Analytgruppe essenziell / toxisch — abgeleitet, OF-29 · ⚠

FACH-003 sieht dieses Attribut nicht vor. Es ist trotzdem nötig, weil FACH-038 Z. 900–904 die Bedeutung eines Werts unterhalb der Bestimmungsgrenze davon abhängig macht:

Analytgruppe Wert unter Bestimmungsgrenze bedeutet
toxisch (Quecksilber, Blei, Cadmium) erwartet und günstig → kein Finding, keine Ausleitungsempfehlung
essenziell (Zink, Selen, Eisen, Ferritin, Kupfer, Magnesium, Kalium, Calcium, 25-OH-Vitamin D, Jod) auffällig und prüfbedürftig → Pflichtprüfung, aber keine automatische Empfehlung (ausgeprägter Mangel oder methodischer Fehler)

Zulässige Formulierung für den toxischen Fall, wörtlich: „unterhalb der Nachweisgrenze des Verfahrens, kein Hinweis auf eine relevante Belastung im Rahmen der Methodenempfindlichkeit." Eine Formulierung, die Abwesenheit darüber hinaus behauptet, ist unzulässig.

4. Kritische Schwellen — FACH-045 Z. 1137–1166 (v1.2, E-8) · ⚠

Seit v1.2 entschieden. Die Zahlen sind gegenüber v1.1 wörtlich unverändert; geändert hat sich der Freigabestand — aus „Entwurf, vor P0 fachlich zu bestätigen" wurde „entschieden". Der Prototyp darf sie deshalb nicht länger als unbestätigt ausweisen.

Analyt Schwelle Fundstelle im Code
Kalium < 2,8 / > 6,0 mmol/l Z. 1140
eGFR < 30 ml/min/1,73 m² Z. 1147
Transferrinsättigung > 45 % Z. 1146 ❌ — trägt in v1.2 zusätzlich eine Erzeugungssperre für Eisen (Z. 1607), die ohne OF-67 unvollständig bliebe
Selen bewusst keine Z. 1162–1164 ✅ als belegte Negativaussage

Selen ist der interessante Eintrag. In v1.1 fehlte er kommentarlos — ein Testfall hätte nicht unterscheiden können, ob der Wert vergessen oder weggelassen wurde. v1.2 hält die Nicht-Festlegung ausdrücklich fest: „Diese Entscheidung ist bewusst getroffen und dokumentiert, damit die Lücke nicht später als Versehen gedeutet wird." Die Absicherung läuft über zwei andere Wege: den Sicherheitswert 255 µg (Abschnitt 5) und die klinischen Warnzeichen (Abschnitt 8) — beide vorhanden. Für Kupfer ist der Zustand derselbe, die Begründung fehlt aber (OF-70).

Drei Zusätze aus v1.2, die nicht gebaut sind:

Zusatz Fundstelle Warum nicht
Vorrangregel „wo ein Labor eigene Alarmwerte ausweist, hat die strengere Grenze Vorrang" Z. 1151 Es gibt keine laborseitigen Alarmwerte im Datenmodell
Kontextabhängige Verschärfung: Kalium bereits ab 5,5 mmol/l bei eGFR < 45 Z. 1157–1158 Braucht die eGFR zum Prüfzeitpunkt → hängt an Abschnitt 9
Calcium unter laufender Vitamin-D-Therapie bereits im oberen Normbereich kontrollpflichtig Z. 1159–1160 Nicht quantifiziert (OF-69) — „oberer Normbereich" ist keine Schwelle

Die Querbezugsregel (Z. 1165): kritische Schwellen, Sicherheitswerte der Zufuhr und Interaktionsschwellen sind gemeinsam und aufeinander abgestimmt festgelegt. Wird eine der drei Tabellen geändert, sind die beiden anderen auf Widerspruchsfreiheit zu prüfen. Wo im Freigabeprozess das geschieht, ist offen (OF-71).

Ein kritischer Wert setzt die Auswertung auf R3 und erzeugt nicht automatisch eine Supplementempfehlung (FACH-070 Z. 1419). Er wird vor Auslösung des Hinweises gegen Präanalytik und Plausibilität geprüft — der klinisch folgenschwerste Fall des ganzen Materials ist die hämolysebedingte Pseudohyperkaliämie.

5. Sicherheitswerte der Gesamtzufuhr — FACH-072 Z. 1567–1610 (v1.2, E-12) · ⚠

Zweistufiger Referenzrahmen. Der europäische Sicherheitswert ist die Erzeugungsgrenze nach GM-7: das System schlägt oberhalb nichts vor, der Therapeut kann abweichen (begründungspflichtig). Die nationale Höchstmengenempfehlung ist die Warnschwelle: die Empfehlung entsteht, die Risikoklasse steigt auf R2, eine dokumentierte Begründung ist erforderlich (Z. 1571–1573).

Nur die erste Stufe ist gebaut. Die Spalte der nationalen Höchstmengen ist im Material selbst leer und ausdrücklich „nicht zu schätzen" (Z. 1599) → OF-10. Das ist die Lücke, die in allen nutzersichtbaren Texten an die Stelle des überholten „UNBESTAETIGT (E-8)" getreten ist.

Drei Wertzustände statt einer Zahl (Z. 1576) — der dritte ist der wichtige:

Zustand Bedeutung
UL Europäischer tolerable upper intake level
SAFE_LEVEL_OF_INTAKE Vergeben, wenn ein UL methodisch nicht ableitbar ist. Wirkt wie ein UL
KEIN_WERT Weder UL noch Ersatzwert ableitbar. „Darf nicht als Unbedenklichkeit dargestellt werden" — löst stattdessen eine nährstoffspezifische Sonderregel aus

Deshalb ist KEIN_WERT ein eigener Wert und nicht die Abwesenheit eines Eintrags: ein fehlender Katalogeintrag heißt „nicht im Katalog", KEIN_WERT heißt „geprüft, und es gibt keinen".

Die 14 Einträge, Erwachsene, Stand August 2026 (Z. 1580–1596):

Nährstoff Wert Art Anmerkung
Zink 25 mg UL
Selen 255 µg UL 2023 von zuvor 300 µg abgesenkt — die einzige inhaltlich falsch gewordene Zahl dieses Katalogs
Kupfer 5 mg UL
Jod 600 µg UL
Vitamin D 100 µg UL = 4000 I.E.
Vitamin A 3000 µg UL Retinol, RE
Vitamin E 300 mg UL
Vitamin B6 12 mg UL 2023 von 25 mg abgesenkt — Grund ist das Warnzeichen in Abschnitt 8
Folsäure 1000 µg UL synthetische Form
Nicotinsäure 10 mg UL
Nicotinamid 900 mg UL
Magnesium 250 mg UL gilt nur für Magnesium aus Supplementen
Mangan 8 mg SAFE_LEVEL_OF_INTAKE kein UL ableitbar
Eisen KEIN_WERT 2024 geprüft, weder UL noch Ersatzwert ableitbar

Geprüft wird die Summe aus empfohlener Dosis und bestehender Supplementierung, in elementaren Mengen, aggregiert über alle erfassten Produkte einschließlich Kombinationspräparate. Wörtlich (Z. 1447): „Der kritische Fall ist nicht die einzelne hohe Dosis, sondern die Summe aus Kombinationspräparat, Einzelpräparat und Empfehlung — die auf keinem der drei Etiketten sichtbar ist."

Die Eisen-Sonderregel — FACH-072 Z. 1601–1610 · ❌ (blockiert durch OF-67)

Gesteuert wird nicht über eine Dosisobergrenze, sondern über Indikation, Zielwert und Dauer:

Hier fehlt nicht der Scope, sondern die Zahl. Die Regel nennt, dass es Zielwerte und eine Dauergrenze gibt, nicht welche. Ohne Zielwert endet die Empfehlung nie; ohne Dauergrenze ist die „nicht erzeugbare unbefristete Eisengabe" nicht prüfbar. Der Katalogeintrag KEIN_WERT steht deshalb ohne die Sonderregel im Code — er sagt „geprüft, kein Wert ableitbar", nicht „unbedenklich".

6. Reevaluationsintervalle — FACH-074 Z. 1651–1660 (v1.2, E-13) · ⚠

„Keine unbefristete Empfehlung": jede Empfehlung trägt einen Reevaluationszeitpunkt und konkrete Kontrollparameter — „‚Laborkontrolle‘ allein ist keine gültige Angabe". Empfehlungen der Risikoklasse R2 tragen ein kürzeres Intervall als R1.

Wirkstoff Standardintervall im Code
Vitamin D 12 Wochen
Eisen 12 Wochen
Zink 12 Wochen
Vitamin B12 12 Wochen
Magnesium 8 Wochen
Selen 12 Wochen

Das Material nennt Spannen („8 bis 12 Wochen"); im Code steht jeweils das obere Ende, außer bei Magnesium („6 bis 8 Wochen"). Begründung: eine Praxis darf nach E-11 nur verkürzen, nie verlängern — das obere Ende ist damit die richtige Voreinstellung.

Offene Zählabweichung. Der Quell-Testfallkatalog spricht von „sieben Standardintervallen" (tuxamed, 05-therapieempfehlung.md, TC-THE-012); der Regelkatalog führt sechs. Ob der siebte Eintrag ein Nährstoff außerhalb des Gold-Path-Schnitts ist oder beim Nachziehen verloren ging, ist nicht geprüft. Kein Beleg für einen Fehler — aber auch keiner für Vollständigkeit.

7. Supplement-Interaktionen und Begleitkontrollen — FACH-073 Z. 1628 (v1.2, E-13) · ✅

„Interaktionen mit Potenzial zum induzierten Mangel erzeugen eine verpflichtende Begleitkontrolle."

Auslöser Begleitkontrolle Auslösebedingung
Zink Kupfer ab 25 mg täglich ODER länger als 8 Wochen

Hier lag der Selbstwiderspruch OF-11 — und v1.2 hat ihn aufgelöst

v1.1: FACH-073 nannte das Kupfermangel-Risiko bei Dauergaben „über etwa 40 mg täglich", während FACH-072 die Zink-Erzeugungsgrenze auf 25 mg setzt. Die Regel konnte im zulässigen Bereich also nie auslösen — sie war tot. Beide Zahlen standen so im Material; dieses Repo hat keine davon korrigiert, sondern den Widerspruch dokumentiert.

v1.2 ändert die Bedingung auf Dosis ODER Dauer und begründet die Korrektur ausdrücklich (FACH-022 Z. 636): „Eine an 40 mg Zink gebundene Kupferkontrolle wäre nie ausgelöst worden, weil das System oberhalb des Sicherheitswerts von 25 mg ohnehin keine Empfehlung erzeugt."

Warum die Regel in diesem Prototyp trotzdem greift: Er erzeugt ausschließlich Empfehlungen ohne konkrete Dosis — der Dosiszweig ist gar nicht auswertbar. Der Dauerzweig ist es: das Standardintervall für Zink liegt bei 12 Wochen und damit über acht. Die Begleitkontrolle ist im Regelfall also zu Recht gesetzt, erstmals mit Beleg statt trotz Widerspruch.

Offen am Rand (OF-74): „länger als 8 Wochen" — ist eine geplante Gabe von genau acht Wochen erfasst oder erst ab Woche neun? Das Intervall aus FACH-074 lautet „8 bis 12 Wochen", die Frage trifft also den Regelfall.

Die verallgemeinerte Invariante (FACH-022 Z. 638): „Liegt die Auslöseschwelle oberhalb der Erzeugungsgrenze aus FACH-072, ist die Regel tot." Sie gilt für jede künftige Interaktionsregel, ist aber an keinen Prozessschritt gebunden (OF-71) — und im Datenmodell nicht prüfbar, weil der Katalog keine Auslöseschwelle speichert.

Weitere belegte Interaktionsregeln ohne eigenen Katalogeintrag im Code: Folsäure wird nicht ohne bekannten B12-Status empfohlen (Z. 1494) — „Folsäure kann die hämatologischen Zeichen eines B12-Mangels verschleiern, während die neurologische Schädigung fortschreitet."

8. Sicherheits- und Einnahmehinweise, 8 Wirkstoffe — FACH-090 Z. 1907–1925 (v1.2, E-16) · ✅

Die Trennung ist die eigentliche Anforderung (Z. 1907): „Erwartbare, harmlose Begleiterscheinungen sind von tatsächlichen Warnzeichen getrennt dargestellt. Sonst führt jede harmlose Nebenwirkung zum Therapieabbruch oder umgekehrt jedes Warnzeichen zur Verharmlosung."

Wirkstoff Erwartbar und harmlos Warnzeichen (Rücksprache)
Eisen Dunkelfärbung des Stuhls Anhaltende Bauchschmerzen, Erbrechen. Hinweis zur kindersicheren Aufbewahrung — häufiger Grund akzidenteller Vergiftung im Kindesalter
Magnesium Weicherer Stuhl, dosisabhängig Anhaltende Diarrhoe, Muskelschwäche, ausgeprägte Müdigkeit
Zink Leichte Übelkeit bei nüchterner Einnahme Anhaltende Übelkeit; bei Langzeiteinnahme Zeichen eines Kupfermangels
Vitamin C Weicherer Stuhl Flankenschmerz, insbesondere bei Steinanamnese
Selen nicht befüllt Knoblauchartiger Atemgeruch, Haarausfall, Nagelveränderungen, metallischer Geschmack
Vitamin D nicht befüllt Übelkeit, vermehrter Durst und Harndrang, Verwirrtheit (Hyperkalzämie)
Jod nicht befüllt Herzklopfen, Unruhe, Gewichtsverlust
Vitamin B6 (neu in v1.2) nicht befüllt Kribbeln, Taubheitsgefühl an Händen und Füßen, Gangunsicherheit — periphere sensorische Neuropathie

Vitamin B6 ist kein beliebiger Zusatz. Es ist derselbe Endpunkt, wegen dessen der Sicherheitswert 2023 von 25 auf 12 mg abgesenkt wurde. v1.2 begründet die Aufnahme damit, dass die Neuropathie sich schleichend entwickelt und bei rechtzeitigem Absetzen weitgehend rückbildungsfähig ist — „genau deshalb gehört das Warnzeichen in die Hand des Patienten und nicht nur in die Obergrenzenprüfung".

OF-38 ist durch v1.2 größer geworden, nicht kleiner. Bei Selen, Vitamin D, Jod — und jetzt auch bei Vitamin B6 — ist die Spalte „erwartbar und harmlos" im Material leer, also bei vier von acht. Ob das „keine" oder „noch nicht befüllt" heißt, ist auch durch die Freigabe nicht entschieden. Im Code steht deshalb null und nicht ein leerer String, und der Bericht schreibt „nicht befüllt" statt „keine".

9. Kontraindikationen — FACH-018 Z. 497–506 · ✅

Kontraindikationen und dauerhafte Sicherheitsmerkmale sind eine einzige fachliche Quelle, nicht zwei getrennt gepflegte Listen.

Kontraindikation gesperrtes Element
Hereditäre Hämochromatose Eisen
Morbus Wilson Kupfer
G6PD-Mangel Vitamin C
Granulomatöse Erkrankung Vitamin D
Nephrolithiasis Vitamin C, Calcium
Schilddrüsenautonomie / Hyperthyreose Jod
Dauertherapie Vitamin-K-Antagonist Vitamin K
Unverträglichkeit eines Supplementbestandteils (kein festes Element)

ABSOLUT verhindert die automatische Erzeugung, RELATIV hebt die Risikoklasse an. Beide sind nach GM-7 durch dokumentierte Therapeutenentscheidung übersteuerbar — auch die absolute (FACH-044 Z. 1044). Das ist bewusst so und darf nicht zu einer Hard-Sperre vereinfacht werden.

Neu in v1.2 und nicht gebaut: Vitamin D bei eGFR < 30 als relative Kontraindikation (FACH-044 Z. 1122) — eingeschränkte renale Hydroxylierung, Hyperkalzämierisiko in Kombination mit Calcium. v1.2 führt sie ausdrücklich hier und nicht über den eGFR-Modifikator, „weil sie nicht die Dosis begrenzt, sondern die Substanzwahl betrifft" — die Trennung ist Teil der Aussage und beim Bauen nicht einzuebnen. Der Kontraindikationsmechanismus im Repo kennt bisher nur den absoluten Fall.

10. Zuordnung Analyt → Wirkstoff — abgeleitet, nicht belegt · ⚠

Das Material trennt sauber: ein Parametereintrag ist Analyt × Matrix (FACH-002), ein Interventionskatalogeintrag ein Wirkstoff, „generisch, nicht produktbezogen" (FACH-068 Z. 1400). Ferritin ist kein Wirkstoff — Eisen ist einer. Eine Analyt-Wirkstoff-Tabelle gibt es im Material aber nicht.

Analyt Wirkstoff
25-OH-Vitamin D Vitamin D
Ferritin Eisen
Transferrinsättigung Eisen
Coeruloplasmin Kupfer

Wo keine Zuordnung hinterlegt ist, gilt der Analytname selbst — geraten wird nie. 25-OH-Vitamin D bleibt dabei ausdrücklich vom 1,25-Dihydroxy-Vitamin D getrennt: die beiden sind im Material ein benanntes Verwechslungspaar (FACH-039 Z. 919–926), und nur das erste ist der Versorgungsparameter. „1,25-Dihydroxy ist kein Versorgungsmarker und kann bei Mangel sogar erhöht sein. Eine Verwechslung kehrt die Interpretation um."


Kataloge, die das Material führt und dieses Repo nicht gebaut hat

Katalog Fundstelle Warum nicht
Aktualitätsgrenzen je Analytgruppe: kurz 3 / mittel 6 / lang 12 Monate FACH-024 Z. 682–694 (v1.2, E-3) Scope-Erweiterung. Der Prototyp prüft die Aktualität gar nicht. Vitamin D steht bewusst in der kurzen Gruppe: „ein Sommerwert trägt keine Wintertherapie"
eGFR-Modifikator, fünf Stufen FACH-007 Z. 333–348 (v1.2, E-2) Scope-Erweiterung; §9 nimmt FACH-007 ausdrücklich „ohne eGFR-Modifikator" auf. Für Stufe 45–59 fehlt zusätzlich der Betrag (OF-75)
Funktionelle Zielbereiche, 5 Analyte FACH-041 Z. 1055–1070 (v1.2, E-9) Scope-Erweiterung. Nur 25-OH-Vitamin D, Ferritin, Zink, Selen, Vitamin B12/Holotranscobalamin — je mit benannter Quelle, sonst gar nicht
Evidenzklassen X-3a / X-3b (9 statt 8 Klassen) FACH-057 Z. 1320–1328 (v1.2, E-10) Aufteilung eines bestehenden Enum-Werts und damit eine Migrationsfrage: was mit bereits als X-3 gekennzeichneten Findings und freigegebenen Berichten geschieht, sagt v1.2 nicht (OF-73)
Verhältnisse und Auffälligkeitsbereiche (Ebene E2) FACH-040 Z. 958–979 Nicht baubar. Zu keinem der sieben Verhältnisse (Ca/Mg, Zn/Cu, Na/K, Fe/Cu, Ca/P, Ca/K, Na/Mg) liegt ein Zahlenbereich vor (OF-01 / E-7, in v1.2 unverändert offen)
Störungsebenenkatalog FACH-040 Z. 971–979 (sieben) vs. FACH-050 Z. 1132 (fünf) Defekt im Material, in v1.2 nicht bereinigt (OF-02). Gegenstandslos, solange E2 nicht gebaut ist
Medikamenten-Interaktionen als Prüfung FACH-021 Z. 615–618 (16 Einträge), FACH-043 Z. 1031–1032 Die Auflösung Handelsname → Wirkstoff hat im Material keine Quelle (OF-07). Erfasst und angezeigt wird trotzdem: Medikationseintrag.interaktionspruefung ist ein Enum mit genau einem Wert (nicht-automatisiert-geprueft)
R-Praxis — veränderbare vs. gesperrte Regelarten FACH-063 Z. 1399–1419 (v1.2, E-11) Die zweite Regelwerksebene existiert nicht. Siehe regelwerk-governance.md
Nationale Höchstmengenempfehlungen FACH-072 Z. 1599 Die Spalte ist im Material selbst leer und ausdrücklich „nicht zu schätzen" (OF-10)

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