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Extraktionsprüfung, fachliche Auswertung und Therapieableitung

Extraktionsprüfung, fachliche Auswertung und Therapieableitung

Die drei mittleren Bereiche des Gold Path: wie ein Laborwert überhaupt zu einem verwertbaren Wert wird, wie daraus ein Finding entsteht und wann daraus eine Empfehlung wird — und wann bewusst nicht. Zahlen und Kataloge stehen in regelwerk-katalog.md.

Zeilenangaben ohne Zusatz beziehen sich auf quelle-01.md (v1.1, inhaltlich unverändert), Angaben mit „v1.2" auf quelle-01-v1.2.md.


1. Extraktionsprüfung — FACH-030 bis FACH-039 · BPMN-Element Task_extract

Einheitennormalisierung — FACH-037 Z. 859–885

Vier Regeln, die zusammen eine einzige Aussage tragen: es wird nie geschätzt.

Regel Fundstelle
Die Originaleinheit bleibt erhalten und ist im Report nachvollziehbar. Der Wert erscheint in Original- und normalisierter Einheit — nie ersetzt Z. 859, FACH-030 Z. 787
Existiert kein freigegebener Umrechnungsfaktor, wird nicht umgerechnet. Der Wert bleibt in Originaleinheit und wird als offener Punkt geführt; das Normalisierungsprotokoll markiert die Zeile als „ohne freigegebenen Faktor" (Z. 944) Z. 861
Der Referenzbereich wird mit demselben Faktor mit umgerechnet und nie separat geschätzt Z. 862
Bei uneindeutiger oder unlesbarer Einheit erfolgt keine Interpretation, sondern eine Pflichtprüfung Z. 864

Die Faktoren gelten matrixbezogen (Z. 885): Für Vollblut, Erythrozyten und Urin werden eigene Umrechnungseinträge geführt — auch bei identischem Rechenwert. „Die fachliche Bedeutung des Ergebnisses ist matrixabhängig, auch wenn der rechnerische Faktor es nicht ist." Ein Modell, das den Faktor je Analyt statt je Analyt × Matrix führt, ist fachlich falsch.

Warum das sicherheitsrelevant ist — der Musterfall aus FACH-109 Konstellation 10: 25-OH-Vitamin D, ng/ml × 2,50 = nmol/l. 30 ng/ml und 30 nmol/l unterscheiden sich um den Faktor 2,5 — der eine Wert liegt im Zielbereich, der andere im Mangelbereich. Dieselbe Zahl führt zu gegensätzlichen Therapieentscheidungen.

Werte außerhalb des Messbereichs — FACH-035 Z. 841, FACH-038 Z. 892–904

Der Zustand wird als Zustand übernommen, nicht als Zahl. Ein fehlender Wert und ein Wert unterhalb der Bestimmungsgrenze werden nie gleich behandelt. Verboten sind ausdrücklich drei Ersetzungen: durch null, durch den halben Grenzwert, durch den Grenzwert selbst. Die zugehörige Bestimmungsgrenze des Labors wird mitgeführt, weil sie method- und laborabhängig ist.

Die Bedeutung eines Werts unter der Grenze ist gegensätzlich je nach Analytgruppe — siehe regelwerk-katalog.md Abschnitt 3. Ein Wert oberhalb des Messbereichs ist dagegen immer prüfbedürftig: Verwechslung, Kontamination der Probe oder tatsächliche Intoxikation; er kann eine kritische Konstellation nach FACH-045 darstellen.

Zuordnung auf den Parameterkatalog — FACH-039 Z. 913–926

Ohne eindeutige Zuordnung entsteht ein offener Punkt — es wird nicht auf den ähnlichsten Katalogeintrag geraten. Der Wert wird auf genau einen Eintrag abgebildet, und die Zuordnung bleibt nachvollziehbar.

Das benannte Verwechslungspaar ist 25-OH-Vitamin D gegen 1,25-Dihydroxy-Vitamin D: „1,25- Dihydroxy ist kein Versorgungsmarker und kann bei Mangel sogar erhöht sein. Eine Verwechslung kehrt die Interpretation um."

Die Korrekturkaskade — FACH-032 Z. 814–815

Eine Korrektur von Einheit, Analyt oder Matrix setzt alle abgeleiteten Ergebnisse zurück: Verhältnisse, Findings und Empfehlungen müssen erneut erzeugt werden. Bereits getroffene Therapeutenentscheidungen bleiben in der Historie sichtbar, verlieren aber ihre Gültigkeit und sind erneut zu treffen. Was nicht entstehen darf: ein Mischzustand aus altem Finding und neuem Wert, und keine stillschweigend weiter gültige Entscheidung.

Das ist die einzige explizite Kaskadenregel des Materials — und der Grund, warum die Entscheidungshistorie ein Primärobjekt mit gueltig-Flag ist und kein Audit-Nebenprodukt.

OF-30, bewusst nicht still entschieden: Löst eine reine Wertkorrektur (Zahl, ohne Einheit/Analyt/Matrix) dieselbe Kaskade aus? Der Wortlaut nennt sie nicht. Der Service folgt dem Wortlaut. Dass eine Wertkorrektur Findings ebenso verändert, ist offensichtlich — und trotzdem nicht belegt.

Prüfpriorisierung nach klinischer Tragweite — FACH-031 Z. 845–863 (v1.2, E-5)

Erst seit v1.2 prüfbar, seit 2026-08-13 gebaut (Product-Owner-Entscheidung). Analyte der Stufen Hoch und Hoch wegen Hebelwirkung lösen bereits bei mittlerer Erkennungsunsicherheit eine Pflichtprüfung aus, alle anderen nur den Status „empfohlen" — Katalog in regelwerk-katalog.md Abschnitt 2.

Wörtlich (Z. 849): „Ein unsicher erkannter Kaliumwert und ein unsicher erkannter Vitamin-B1-Wert erzeugen bei gleicher Erkennungsunsicherheit sehr unterschiedliche Risiken." Was daraus nicht entstehen darf: eine allein technisch begründete Prüfliste, und keine Sortierung nach Reihenfolge im Befund.

Der praktische Ertrag, und was er noch nicht ist: Damit wäre das Gateway „Alle Pflichtprüfungen erledigt?" erstmals automatisch entscheidbar. Die Einstufung selbst ist gebaut; ihre Verdrahtung als Freigabeblocker (E-14) ist es nicht — ein eigener, noch offener Punkt trotz erfüllter Vorbedingung.

OF-56, nicht gelöst: Bei gleichem Analyt, gleicher Matrix und gleichem Datum ist die Erkennung eines Konflikts belegt (FACH-036 Z. 850), die Auswahlregel nicht — „Befunddatum und Quelle helfen bei der fachlichen Auswahl" ist keine Regel. Der Fall kann in diesem Repo ohnehin nicht auftreten, weil es kein Labordokument als eigenes Objekt gibt.


2. Fachliche Auswertung — FACH-040 bis FACH-051, GM-4 · BPMN-Element Task_eval

Die Ebenen — GM-4 Z. 125–139

Ebene Inhalt Maximale Interpretationsstufe
E1 Sicherheitsebene Kritische Werte, Red Flags, Kontraindikationen, Interaktionen mit Gefährdungspotenzial 3 — keine Supplementempfehlung
E2 existiert in diesem Repo nicht
E3 Parameterebene Einzelwerte gegen Referenz und fachliche Regel 4 — nur hier entsteht eine konkrete Therapieempfehlung

Die Lücke im Enum ist Absicht. Ebene hat E1 und E3 — ein durchnummeriertes E1/E2/E3 mit leerem E2-Zweig hätte so ausgesehen, als sei die Ebene gebaut und nur nicht befüllt. Zu keinem der sieben Verhältnisse liegt ein Auffälligkeitsbereich vor (OF-01 / E-7), und v1.2 hat daran nichts geändert: FACH-040, FACH-050 und FACH-051 sind dort wörtlich unverändert. Siehe ADR-0001.

Zwei GM-4-Regeln gelten trotzdem und sind gebaut:

Kritische Werte — FACH-045 · BPMN-Elemente Gateway_crit, Task_crit

Der kritische Wert wird vor Auslösung des Hinweises gegen Präanalytik und Plausibilität geprüft. Er setzt die Auswertung auf R3, erzeugt einen Eskalationshinweis mit Dringlichkeitsstufe — und keine Supplementempfehlung (FACH-070 Z. 1419). Schwellen und die drei nicht gebauten Zusätze: regelwerk-katalog.md Abschnitt 4.

Stufenkappung gegen Konfundierung — GM-1.1 Z. 102, GM-1.3 Z. 106

Das ist der Unterschied, an dem sich das Datenmodell entscheidet.

Auslöser Wirkung
GM-1.1 Stufenkappung Pflicht-Kontextparameter fehlt Interpretation bleibt möglich, max. Stufe 3, keine Therapieableitung. Der fehlende Parameter wird am Finding und im Report ausdrücklich benannt
GM-1.3 Konfundierung Kontextparameter liegt vor, ist selbst pathologisch Kennzeichnung, ggf. vollständiges Zurückhalten der Interpretation — nicht Kappung

Zwei Felder am Finding (gekappt, konfundierungsstatus), nicht eines. Beide werden im Begründungstext ausgeschrieben, weil FACH-048 verlangt, dass sie „ausdrücklich benannt und nicht nur als Symbol angezeigt" werden.

Der Musterfall der Konfundierung (Referenzfall 2): erhöhtes CRP bei erniedrigtem Zink und Selen. Der Kontextparameter liegt vor, ist aber selbst pathologisch → keine Mangelempfehlung, stattdessen Kennzeichnung plus Plausibilitätshinweis „Akutphaseneffekt". Es wäre falsch, das als „fehlender Kontextparameter" zu behandeln — das wäre GM-1.1 statt GM-1.3.

Der Musterfall der Kappung (Referenzfall 3): fehlendes CRP bei auffälligem Ferritin → Kappung auf maximal Stufe 3. Was nicht entstehen darf: eine Therapieableitung (Stufe 4) und kein vollständiges Unterdrücken der Interpretation. Aus der Kappung entsteht der Vorschlag zur Nachbestimmung (GM-1.2 Z. 104), nicht eine unsichere Therapieempfehlung.

Funktionelle Zielbereiche — entschieden, nicht gebaut

FACH-041 Z. 1055–1070 (v1.2, E-9) · nur für fünf benannte Analyte: 25-OH-Vitamin D, Ferritin, Zink, Selen, Vitamin B12 bzw. Holotranscobalamin.

Vier Bedingungen je Eintrag: eigene benannte Quelle mit Quellenklasse und Evidenzgrad · matrixbezogen für genau eine Analyt-Matrix-Kombination · immer gemeinsam mit dem Laborreferenzbereich, nie an dessen Stelle · eine Abweichung vom Laborreferenzbereich ist sichtbar und begründet.

Die Gegenprobe ist die eigentliche Aussage (Z. 1055): Ohne freigegebenen funktionellen Zielbereich erfolgt für einen Wert innerhalb des Laborreferenzbereichs überhaupt keine Bewertung „suboptimal". Und eine Empfehlung allein aus der Abweichung vom Zielbereich entsteht nicht selbsttätig als umsetzbarer Vorschlag — sie erfordert eine bewusste Therapeutenentscheidung und trägt die Kennzeichnung ihres Evidenzgrades.

Im Code existiert davon nichts. Die Volltextsuche nach „Zielbereich" findet im gesamten Service genau einen Javadoc-Kommentar.


3. Therapieableitung — FACH-065 bis FACH-074 · BPMN-Element Task_therapy

Elf Pflichtangaben je Empfehlung — FACH-065 Z. 1351–1364

Wirkstoff · elementare Tagesdosis mit Einheit · Applikationsform · Einnahmefrequenz und Tageszeit · Einnahmehinweis, sofern eine Interaktion vorliegt · geplante Anwendungsdauer · Reevaluationszeitpunkt und Kontrollparameter · Risikoklasse · Evidenzsäule/-grad/Herkunft · adressierte Störungsebene, sofern zutreffend · fachliche Begründung.

Fehlt eine Pflichtangabe, entsteht keine Empfehlung, sondern ein offener Punkt (Z. 1345). Eine Empfehlung mit leerem Pflichtfeld darf es nicht geben.

Eine Pflichtangabe fehlt in diesem Repo als Feld: evidenzsaeule. Die Namen der drei Säulen nach GM-5 stehen nicht in der extrahierten Ergebniszone; sie zu erfinden wäre eine Fachaussage.

Verbindungsmenge ist nicht elementarer Gehalt — FACH-065 Z. 1344, FACH-022 Z. 612

„Erfasst wird, was auf dem Präparat steht; ausgewertet wird der elementare Gehalt." Der Musterfall des Materials: 500 mg Magnesiumcitrat ≈ 80 mg elementares Magnesium — Faktor sechs. Eine Präparatangabe ergänzt die elementare Dosis, sie ersetzt sie nicht.

Ist der elementare Gehalt nicht ableitbar, wird kein Standardwert unterstellt; der Eintrag geht dann nicht in die Zufuhrbilanz ein.

Zwei unterscheidbare Zustände bei fehlender Information — FACH-067 Z. 1384

Zustand Bedeutung
keine Empfehlung möglich Die Mindestinformation fehlt
Empfehlung ohne konkrete Dosis Die fachliche Richtung ist benennbar, die Dosis nicht

Der zweite Zustand ist zulässig und ausdrücklich als solcher gekennzeichnet. Der offene Punkt benennt die konkret fehlende Angabe und ist direkt bearbeitbar.

Dieser Zustand ist in diesem Prototyp der Normalfall — und zwar aus einem fachlichen Grund. Das Material enthält Obergrenzen, Reevaluationsintervalle und Kontrollparameter, aber keine einzige Dosierungsregel. Jede erzeugte Empfehlung trägt deshalb dosisstatus = ohne-konkrete-dosis; elementareTagesdosis bleibt null, bis ein Therapeut sie setzt. Eine erfundene Dosis wäre die gefährlichste Zahl in diesem Repo.

OF-37, offen: Verlangt FACH-074 („jede Empfehlung trägt einen Reevaluationszeitpunkt") auch für eine Empfehlung ohne konkrete Dosis einen Kontrollzeitpunkt?

Sicherheitsprüfungen bei der Erzeugung

Vier Prüfungen entscheiden, ob eine Empfehlung entsteht oder gesperrt wird — Details und Zahlen in regelwerk-katalog.md:

  1. Kumulative Gesamtzufuhr gegen den Sicherheitswert (FACH-072) — geprüft wird die Summe aus empfohlener Dosis und bestehender Supplementierung, in elementaren Mengen.
  2. Kontraindikationen und dauerhafte Sicherheitsmerkmale (FACH-018, FACH-044). Musterfall (Referenzfall 8): bei bekannter Hämochromatose entsteht trotz niedrigem Ferritin keine Eisenempfehlung.
  3. Supplement-Interaktionen (FACH-073) — Kupfer-Begleitkontrolle unter Zink; Folsäure nicht ohne bekannten B12-Status.
  4. Verfügbarkeitsklasse gegen Qualifikation (FACH-008).

Alle vier sind Erzeugungsgrenzen nach GM-7, keine Verbote. Das System schlägt nicht vor; der Therapeut kann abweichen, dokumentiert und begründungspflichtig. Die Sperrgründe wandern in den im Bericht pflichtigen Block „Nicht erzeugte Empfehlungen" (FACH-085 Z. 1692), statt unsichtbar zu werden.

Reevaluation — FACH-074 Z. 1501–1503, Z. 1651–1660

„Eine unbefristete Empfehlung ist nicht erzeugbar." Jede Empfehlung trägt einen Reevaluationszeitpunkt und konkrete Kontrollparameter — „‚Laborkontrolle‘ allein ist keine gültige Angabe". Empfehlungen der Risikoklasse R2 tragen ein kürzeres Kontrollintervall als R1.

Die Reevaluation zu Zink kontrolliert ausdrücklich „Zink UND Kupfer, CRP" (Z. 1657) — die Begleitkontrolle steckt also im Kontrollparameter, nicht in einer zweiten Empfehlung.

Die größte stille Lücke dieses Repos: reevaluationszeitpunkt steht an der Empfehlung und im Bericht, aber es gibt keine fallübergreifende Aufgabenliste. FACH-081/FACH-091 fordern Sichtbarkeit fälliger Kontrollen außerhalb eines Falls; ob das ein eigener Prozess oder eine Abfrage ist, ist unbelegt (OF-47). Das Material nennt die Reevaluationstreue „der wahrscheinlichste stille Schaden dieses Produkts" — die Lücke ist also keine Kleinigkeit.

Medikamenten-Interaktionen: erfasst, angezeigt, nicht geprüft

FACH-021 Z. 574–618, FACH-043 Z. 1031–1032 · eine der fünf nicht verhandelbaren Leitplanken

Die belegten Konstellationen sind fachlich eindeutig — ACE-Hemmer mit niedrig-normalem Kalium: „Retention — Kaliumsupplementierung ist hier ein Risiko, kein Bedarf", Finding der Ebene E1. Levothyroxin: Resorptionshemmung durch Eisen, Calcium, Magnesium — „erfordert Einnahmeabstand, keine Dosisänderung"; ein Einnahmeabstand ist eine eigene Empfehlungsart (FACH-073 Z. 1476).

Trotzdem findet keine automatisierte Prüfung statt. Grund: Die Auflösung Handelsname → Wirkstoff hat im Material keine Quelle (OF-07). Medikationseintrag.interaktionspruefung ist deshalb ein Enum mit genau einem Wert — nicht-automatisiert-geprueft. Das ist unbequemer als ein weggelassenes Feld, und genau das ist der Zweck.

Der Interaktionskatalog ist in v1.2 gewachsen (FACH-021 von 12 auf 16 Einträge, FACH-022 von 9 auf 13, FACH-073 unverändert 10 Konstellationen) und freigegeben — es bleibt aber ausdrücklich ein „P0-Startkatalog". Vollständigkeit ist damit weiterhin keine prüfbare Zusage.


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