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Scope-Gate, Intake und Sicherheitsscreening
Scope-Gate, Intake und Sicherheitsscreening
Die ersten beiden fachlichen Bereiche des Gold Path: wer darf überhaupt ausgewertet werden und
was muss vorliegen, bevor ein Laborwert interpretiert wird. Zahlen und Kataloge stehen in
regelwerk-katalog.md, der Ablauf in
../prozess-laborauswertung.md.
Zeilenangaben ohne Zusatz beziehen sich auf quelle-01.md (v1.1, inhaltlich unverändert), Angaben
mit „v1.2" auf quelle-01-v1.2.md.
1. Das Scope-Gate — vier Prüfungen in fester Reihenfolge
FACH-007, FACH-008, FACH-002, FACH-023 · Z. 357–364 · BPMN-Element Task_scope
Das Gate läuft vor dem Intake, automatisch beim Anlegen der Auswertung. Prüfreihenfolge:
- Zielpopulation (
FACH-007) - Nutzerqualifikation (
FACH-008) - Laborprofil und Untersuchungsmaterial (
FACH-002) - Einwilligungsstatus (
FACH-023)
Ergebnis ist einer von drei Werten: auswertbar, eingeschränkt auswertbar, nicht auswertbar
(Z. 360–364).
Eine Abweichung dieses Repos: Das Gate bricht nicht ab, sondern sammelt alle Ausschlussgründe.
OF-55fragt genau das („nach dem ersten Ausschluss abbrechen oder weiterprüfen?") und beantwortet es nicht. Gewählt wurde die sammelnde Variante, weil eine abbrechende dem Nutzer beim zweiten Anlauf einen neuen Grund präsentieren würde, den es schon beim ersten gab. Sieheimplementation-gaps.md.
Zielpopulation — FACH-007 Z. 314–327
| Merkmal | Art der Begrenzung | Begründung im Material |
|---|---|---|
| Schwangerschaft | temporär (Roadmap) nach GM-3 |
fachlich vorgesehen, aber noch nicht validiert |
| Dialysepflichtigkeit | dauerhaft für P0/P1 | Elektrolyt- und Spurenelementsteuerung gehört in die nephrologische Behandlung |
| Alter unter 18 Jahren | Ausschluss | abgeleitet aus der Pflichtangabe Geburtsjahr des klinischen Basisdatensatzes (FACH-011 Z. 415), nicht aus einer separaten Eingabe |
| Eingeschränkte Nierenfunktion ohne Dialyse | kein Ausschluss — Modifikator | siehe unten |
Der Ausschluss beendet den Fall nicht. Er ist dokumentierbar, Grund und Art der Begrenzung sind
sichtbar, die Zuordnung erscheint im Report (Z. 316). Was nicht entsteht: eine Empfehlung der
Ebene E3, und kein Abbruch, der bereits erfasste Angaben verwirft.
Ein Zielpopulationsausschluss ist nach GM-7.5 nicht übersteuerbar — zusammen mit der nicht
unterstützten Analyt-Matrix-Kombination einer von genau zwei Fällen im gesamten Modell. Wörtlich
(Z. 193): „Hier entsteht kein Ergebnis, das übersteuert werden könnte." Das ist keine Sperre gegen
den Therapeuten, sondern die Feststellung, dass es nichts zu sperren gibt.
Offene Frage, die kein Testfall löst (
TC-SCP-003): Gilt das Alter am Befunddatum oder am Fallstart? Nicht im Material.
Der eGFR-Modifikator — entschieden, nicht gebaut
FACH-007 Z. 333–348 (v1.2, E-2)
Bis v1.1 war die eGFR-Wirkung eine offene Frage (OF-06); §9 nimmt FACH-007 deshalb ausdrücklich
„ohne eGFR-Modifikator" in den Schnitt auf. v1.2 hat sie entschieden:
| eGFR ml/min/1,73 m² | Magnesium und Kalium | Übrige Nährstoffe |
|---|---|---|
| ≥ 60 | kein Modifikator | kein Modifikator |
| 45–59 | R2, Obergrenze reduziert, verkürztes Kontrollintervall |
unverändert |
| 30–44 | R3 — keine automatische Empfehlung, nur Abklärungshinweis |
R2 für renal eliminierte Stoffe |
| < 30 | R3 |
R3 für renal relevante Stoffe; Fall gilt als eingeschränkt auswertbar |
| Dialyse | Ausschluss | Ausschluss |
Warum das eine eigene Entscheidung braucht: Der Modifikator greift in zwei Dinge gleichzeitig
ein — Risikoklasse und Dosisobergrenze. Er betrifft ausgerechnet Magnesium und Kalium, die beiden
Analyte mit Kreatinin/eGFR als Pflicht-Kontextparameter. Drei Dinge hängen zwingend mit dran:
- Fehlt die eGFR bei vorgesehener Magnesium-/Kaliumempfehlung → Stufenkappung
GM-1.1(Z. 347). - Die eGFR unterliegt selbst der 3-Monats-Aktualitätsgrenze (Z. 348).
- Vitamin D wird ausdrücklich NICHT hierüber gesteuert (Z. 349) — bei eGFR < 30 ist es ein
eigener, relativer Kontraindikationseintrag nach
FACH-044, „weil sie nicht die Dosis begrenzt, sondern die Substanzwahl betrifft".
Eine Zahl fehlt weiterhin: Stufe 45–59 ist nur qualitativ beschrieben („Obergrenze reduziert,
verkürztes Kontrollintervall"). Um wie viel, sagt v1.2 nicht (OF-75). Die übrigen vier Stufen
tragen eine eindeutige Wirkung, diese nicht.
Nutzerqualifikation und Verfügbarkeitsklasse — FACH-008 Z. 338–340
Die Anzeige einer Intervention wird durch die Kombination aus Risikoklasse (GM-2) und
Verfügbarkeitsklasse gesteuert: frei verkäuflich · apothekenpflichtig · verschreibungspflichtig ·
ärztliche Applikation (GM-2.1 Z. 116). Eine Intervention, die der anwendenden Person nicht zur
Verfügung steht, wird nicht als umsetzbare Empfehlung dargestellt.
Der Eskalationshinweis ist davon ausgenommen: Seine Sichtbarkeit ist qualifikationsunabhängig, nur seine Formulierung passt sich an. Ein ausgeblendeter Eskalationshinweis für eine bestimmte Nutzergruppe darf nicht entstehen.
Nicht im Material: die Zuordnung Qualifikation → zulässige Verfügbarkeitsklassen. Welche Klassen für Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker zulässig sind, steht nirgends.
Einwilligung — FACH-023 Z. 630–636
Drei Zustände: vorhanden, nicht vorhanden, nicht erforderlich gemäß Praxisprozess. Nur der
mittlere verhindert bei erforderlicher Einwilligung den Start — und zwar vollständig: kein
Intake, keine Extraktion, keine Auswertung.
Offen: Wer legt fest, ob eine Einwilligung erforderlich ist — die Praxis pro Fall oder eine Praxiseinstellung? Der Zustand „nicht erforderlich gemäß Praxisprozess" setzt eine solche Festlegung voraus; das Material beschreibt sie nicht.
2. Klinische Basisdaten — Momentaufnahme und Bestätigungspflicht
Die Momentaufnahme — FACH-013 Z. 443 · BPMN-Element StartEvent_1
Die Auswertung übernimmt die klinischen Basisdaten beim Fallstart als Kopie. „Eine spätere
Änderung der Patientendaten verändert eine bereits freigegebene Auswertung nicht." Deshalb liegen die
basis*-Spalten an der Auswertung und nicht als Fremdschlüssel auf dem Patienten — es ist eine
fachliche Aussage, keine Denormalisierung aus Bequemlichkeit.
Was daraus nicht entstehen darf: eine rückwirkende Neuberechnung einer Dosis in einer freigegebenen Auswertung.
Fortschrittssperre statt Anlagesperre — FACH-011 Z. 409
Ein Patient ohne Pflichtangabe des Basisdatensatzes kann angelegt werden; gesperrt ist erst die
Therapieableitung. Dasselbe Muster tritt im Material dreimal unabhängig auf (FACH-011 Z. 409,
FACH-017 Z. 481, GM-1.1) — es ist ein querschnittliches Fachmuster und wird deshalb einmal
modelliert, nicht dreimal.
Aktualität veränderlicher Angaben — FACH-017 Z. 479–481
| Angabe | Regel |
|---|---|
| Körpergewicht | Bestätigungsfrist 6 Monate; danach vor der Therapieableitung zu bestätigen |
| Schwangerschaft und Stillzeit | bei jeder Auswertung ausdrücklich zu bestätigen — unabhängig vom Erhebungsdatum und davon, wie kurz die letzte Auswertung her ist |
Eine nicht bestätigte veränderliche Angabe blockiert die Therapieableitung, nicht Darstellung und
Interpretation (analog GM-1.1). Eine stillschweigende Übernahme des alten Werts ist nicht
möglich.
Dauerhafte Sicherheitsmerkmale — FACH-018 Z. 489–495
Geführt auf Patientenebene, nicht je Auswertung. Ein hinterlegtes Merkmal fließt automatisch in jede neue Auswertung ein und ist dort sichtbar — die fachliche Begründung nennt ausdrücklich den Fall der zweiten und dritten Auswertung (Z. 495). Es kann nicht ohne dokumentierte Entscheidung entfernt werden (Z. 491); einen DELETE-Endpunkt gibt es deshalb nirgends im Service.
Eine Anamneseangabe, die eine dauerhafte Kontraindikation darstellt, wird auf Patientenebene
übernommen (FACH-020 Z. 548) — nicht nur im Fall gespeichert.
Zwei offene Fragen: Wer darf ein Merkmal entfernen, mit welcher Qualifikation (
OF-17)? Und erfolgt die Übernahme einer Anamneseangabe automatisch oder nach Bestätigung, und durch wen (OF-18)?Seit 2026-08-17 teilweise beantwortet:
Sicherheitsmerkmalträgt jetzterfasstAm/erfasstVon(Rolle, Freitext) und optionaluebernommenAusFallReferenz. Das beantwortet die Erfassungsseite vonOF-17(„in welcher Rolle wurde erfasst") — die Qualifikationsprüfung beim Entfernen (wer darf es, mit welcher Qualifikation) bleibt offen, ebensoOF-18(der Promotionsmechanismus Fall→Patient selbst ist weiterhin ein manueller Schreibvorgang, keine automatische Übernahme).
Aktualität des Befunds — entschieden, nicht gebaut
FACH-024 Z. 682–694 (v1.2, E-3) · Der Prototyp prüft die Aktualitätsgrenze bis heute gar nicht.
Bis v1.1 stand hier nur ein Vorschlag von pauschal 6 Monaten (OF-08). v1.2 entscheidet
analytdifferenziert:
| Gruppe | Analyte | Therapieleitend bis |
|---|---|---|
| Kurz | Kalium, Natrium, Calcium, Magnesium, Phosphat, CRP, Kreatinin/eGFR, Blutbild, 25-OH-Vitamin D | 3 Monate |
| Mittel | Zink, Selen, Kupfer, Eisen, Ferritin, Transferrinsättigung, Vitamin B12, Folat, Homocystein, Jod, übrige Spurenelemente | 6 Monate |
| Lang | Toxische Elemente | 12 Monate |
Wörtlich (Z. 684): „Ein Kaliumwert von vor vier Monaten sagt nichts über heute, eine Bleibelastung schon." Vitamin D steht bewusst in der kurzen Gruppe (Z. 692): „ein Sommerwert trägt keine Wintertherapie."
Die Grenze gilt je Analyt, nicht je Dokument. Ein vier Monate alter Befund ist damit für Kalium
nicht mehr therapieleitend, für Zink schon. Jenseits der Grenze bleibt der Befund darstellbar und
verlaufsvergleichbar — es entfällt ausschließlich die Therapieableitung auf E3 Stufe 4. Das ist
eine Kappung, kein Ausschluss.
3. Red-Flag-Screening — FACH-029 Z. 764–775 (v1.2, E-4) · BPMN-Element Task_redflag
Das Screening läuft vor und unabhängig von der Laborauswertung — es braucht ausdrücklich keinen
Laborbefund. Ein Treffer erzeugt sofort einen Eskalationshinweis mit Dringlichkeitsstufe und setzt den
Fall auf Risikoklasse R3. Was nicht entsteht: eine automatische Therapieempfehlung, und keine
Verzögerung des Hinweises bis zum Vorliegen eines Befunds.
Acht Muster (v1.2; in v1.1 waren es neun):
- Ungewollter Gewichtsverlust > 10 % in 6 Monaten
- B-Symptomatik (Nachtschweiß, unklares Fieber)
- Sichtbare gastrointestinale Blutung (Teerstuhl, Blut im Stuhl)
- Neu aufgetretene verstärkte Blutungsneigung, ungeklärte Hämatome
- Neu aufgetretene neurologische Ausfälle, rasch progrediente Parästhesien
- Ruhedyspnoe, Angina pectoris, Synkope
- Akute Verwirrtheit oder Bewusstseinsstörung
- Bekannte, aber nicht abgeklärte Anämie
Der gemeinsame Nenner ist das unspezifische Bild (Z. 717): Müdigkeit ist zugleich die Präsentation von Anämie bei gastrointestinaler Blutung, Hypothyreose, chronischer Niereninsuffizienz und malignen Erkrankungen. „Ein System, das daraus einen Supplementplan erzeugt, kann eine notwendige Abklärung verzögern."
Was v1.2 entfernt hat — und warum das eine Sicherheitsaussage ist
Akutes Infektgeschehen mit Fieber ist kein Red Flag mehr (Z. 775). Es war in v1.1 zugleich Red Flag und präanalytisches Kriterium; die Doppelführung ist aufgehoben. Begründung im Material:
„Wäre er beides, wäre er im Pilot vermutlich der häufigste Treffer überhaupt — und der Katalog verlöre genau die Signalwirkung, für die es ihn gibt."
Der Infekt wirkt jetzt ausschließlich als präanalytisches Kriterium nach FACH-028 und führt zur
Konfundierungskennzeichnung nach GM-1.3. Unklares Fieber ohne erkennbaren Fokus bleibt über die
B-Symptomatik im Katalog erfasst — dieser Weg bleibt offen.
Halb gebaut. Die Streichung ist umgesetzt (
RedFlagführt 8 Einträge, mit begründendem Javadoc). Die Gegenrichtung nicht:Praeanalytik.infektgeschehen14Tagewird gespeichert, aber von keiner Regel gelesen — die Konfundierung hängt allein am CRP. TestfallTC-INT-013ist deshalb zurückgestellt.
Bearbeitung eines Treffers
Ein unbearbeiteter Red-Flag-Hinweis blockiert die Freigabe (Z. 712, FACH-079). Der Therapeut
kann ihn als bereits abgeklärt kennzeichnen und hebt damit die Sperre auf (Z. 713) — die
Entscheidung wird mit Begründung dokumentiert. Eine Aufhebung ohne dokumentierte Begründung darf
nicht entstehen.
Drei Lücken, die kein Testfall schließt:
- Sieben der acht Red Flags sind nicht operationalisiert (
OF-14) — nur der Gewichtsverlust trägt eine prüfbare Bedingung (> 10 % in 6 Monaten).- Der Werteraum der acht Anamnesebereiche ist nicht festgelegt (
OF-28). Im Modell sind deshalb nur die zwei Felder abgebildet, die das Scope-Gate braucht.- Die vollständige Skala der Dringlichkeitsstufen fehlt (
OF-31) — im Material stehen zwei Beispiele („zeitnahe" / „dringliche ärztliche Abklärung"). DasRedFlag-Enum trägt deshalb bewusst keine Dringlichkeitsstufe je Eintrag.- Es gibt keine Frist für die Bearbeitung eines Eskalationshinweises (
OF-46) — obwohlFACH-102die Zeit bis zur Bearbeitung misst und sie „die einzige Kennzahl, bei der Verzögerung unmittelbar Patientenrisiko bedeutet" nennt. Eine erfundene Frist wäre schlimmer als keine.
4. Präanalytik — FACH-028 Z. 685–695 · BPMN-Element Task_intake
Fünf Pflichtangaben: Nüchternstatus · Tageszeit der Abnahme · Einnahmepause Supplemente · akutes Infekt-/Entzündungsgeschehen in den vorangegangenen 14 Tagen · Hämolysehinweis des Labors.
Zwei Regeln, die im Datenmodell sichtbar sein müssen
Granularität der Kappung (Z. 686): Fehlt eine für einen bestimmten Analyten relevante Angabe,
greift die Stufenkappung GM-1.1 für diesen Analyten, nicht für den gesamten Befund. Beispiel:
eine fehlende Angabe zur Supplementpause kappt Zink und Selen, nicht Calcium.
Kernregel (Z. 687): Eine präanalytisch bedingte Auffälligkeit wird als solche benannt und nicht als Versorgungsdefizit oder -überschuss interpretiert. Beispiel: Zink, nachmittags nach Morgeneinnahme eines Zinkpräparats abgenommen — der Wert bildet nicht den Status ab (Z. 691). Weder „Überversorgung" noch „Mangel" darf daraus entstehen.
Der folgenschwerste Fall: Pseudohyperkaliämie
Bei Hämolysehinweis werden Interpretation und jede Kaliumaussage zurückgehalten. Ein kritischer
Kaliumwert erzeugt dann einen Probenhinweis, keinen Notfallhinweis (FACH-045 Z. 1057). Der
Gegenfall — derselbe Wert ohne Hämolysehinweis — führt zu Eskalation und R3.
Das Paar unterscheidet sich in genau einem Eingangsfeld, und darin liegt die Regel. Es sind die
Referenzfall-Konstellationen 4 und 5 aus FACH-109 und die einzigen beiden Fälle dieses Repos, für
die ein vollständiges Testpaar existiert (ReferenzfallKaliumpaarTest).
Verwandt
regelwerk-katalog.md— die Zahlenauswertung-und-therapieableitung.md— was nach dem Intake passiert../testfaelle-gold-path.md— die zugehörigen Testfälle (TC-SCP-*,TC-INT-*)